Bischof
Maschinenhandels GmbH
Sonneborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2019
EUR |
30.9.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.623,00 |
11.569,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.623,00 |
11.569,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
221.425,27 |
214.645,50 |
| I.
Vorräte |
187.737,39 |
178.610,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.334,94 |
21.673,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
352,94 |
14.362,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
775,25 |
1.033,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
233.823,52 |
227.247,96 |
Passiva
|
|
30.9.2019
EUR |
30.9.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.745,51 |
67.862,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
60.000,00 |
60.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
7.862,07 |
15.343,20 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.116,56 |
7.481,13 |
| B.
Rückstellungen |
300,00 |
752,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
169.778,01 |
158.633,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
81.217,78 |
85.617,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
233.823,52 |
227.247,96 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2018/2019
I.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr
von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG
abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und
Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden,
wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265
Abs. 1 HGB) durch
Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um die steuerlich
zulässigen Abschreibungen angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im
laufenden Geschäftsjahr gemäß § 6
Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs linear abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken
angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
II
.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem
Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu
entnehmen.
Der Betrag der
Forderungen und der Sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf € 0,00
(Vorjahr: € 0,00).
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten
für die Erstellung und Prüfung des
Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der
Steuererklärungen.
III. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
IV
.
SONSTIGE ANGABEN
Während des Zeitraums vom 1. Oktober 2018 bis
zum 30. September 2019 waren durchschnittlich 2,00
Arbeitnehmer beschäftigt.
Gesamtvertretungsberechtigte
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2018/2019
war,
Herr Raimund Bischof, Sonneborn
Sonneborn, den 08. September 2020
Bischof
Maschinenhandel GmbH
(Unterschrift)
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Herr Raimund Bischof; Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.09.2020 festgestellt.
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