Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 570454
Registered
9/10/1981
Industry
Manufacture of knitted and crocheted fabricsRetail sale of textilesWholesale of machinery for the textile industry and of sewing and knitting machines
Purpose
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Betrieb eines Fachgeschäfts für Handarbeiten, Kurzwaren und Textilien

History

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Management

NameRole
Michaela Stein
since 10/27/2006
Managing Director
Peter Angerer
since 10/27/2006
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Schwäbisch Hall
€50,000
100.00%

Financial Report

Zwing GmbH

Schwäbisch Hall

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz zum 30. Juni 2011

AKTIVA

30.06.2011
EUR
30.06.2010
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 5,00
II. Sachanlagen 1.860,00 2.831,00
Summe Anlagevermögen 1.865,00 2.836,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 139.878,10 137.592,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 1.437,94
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 294,75 455,83
Summe Umlaufvermögen 141.610,38 139.486,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 305,34
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.058,66 0,00
144.534,04 142.627,71

PASSIVA

30.06.2011
EUR
30.06.2010
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzverlust - 51.058,66 - 23.631,16
III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.058,66 0,00
Summe Eigenkapital 0,00 26.368,84
B. Rückstellungen 2.596,46 2.394,63
C. Verbindlichkeiten 141.937,58 113.864,24
144.534,04 142.627,71

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.437,53 0,00 1.437,94 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 50.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen und Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 141.937,58 57.780,09 17.000,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 113.864,24 41.549,74 22.400,00

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 77.646,87 durch Grundschulden besichert, davon € 77.646,87 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Grundschulden).

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 52.723,76 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und auch nicht nach den §§ 251, 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind, betragen € 19.200,00.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Stein, Michaela Textilbetriebswirtin BTE
Angerer, Peter Textilkaufmann

Hinsichtlich der Angabe zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführer / des Vorstands gemäß § 285 Nr. 9 Buchstabe a HGB wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Schwäbisch Hall, 13. März 2012

Peter Angerer

Michaela Stein

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