Elektro-Rath GmbH
Lehrte
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
737,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
736,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
69.030,81 |
59.308,37 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
3.888,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.663,27 |
6.378,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
67.367,54 |
49.041,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
248,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
69.030,81 |
60.293,52 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.727,91 |
23.604,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
1.959,75 |
6.256,83 |
| III.
Jahresüberschuss |
18.123,07 |
4.297,08 |
| B.
Rückstellungen |
5.904,34 |
3.758,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.398,56 |
32.930,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
69.030,81 |
60.293,52 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2014 wurde nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und den
ergänzenden Vorschriften und Regelungen des GmbHG
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB. Von den
ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung
des Anhangs gemäß § 288 HGB macht
die Gesellschaft teilweise Gebrauch.
Für den Jahresabschluss der Gesellschaft auf den
31. Dezember 2014 ist das Gliederungsschema der
§§ 266 und 275 HGB für große
Kapitalgesellschaften zugrunde gelegt worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Zusammenfassungen von Positionen der Bilanz sowie der
Gewinn- und Verlustrechnung nach § 265
Absatz 7 HGB sind nicht vorgenommen worden.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungskostenminderungen wie Skonti oder Rabatte
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Für
die Anlagenzugänge im Geschäftsjahr 2014 wurde
eine zeitanteilige Abschreibung (pro rata temporis)
berücksichtigt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Einzelwert bis EUR 410 wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen auf Gegenstände des
Anlagevermögens wurden vorgenommen, soweit der nach
den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert
höher ist als der Wert, der den Gegenständen am
Abschlussstichtag beizulegen ist oder wenn steuerliche
Möglichkeiten für einen niedrigeren Wert gegeben
sind.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte unter Beachtung des
Niederstwertprinzips. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und die Warenbestände wurden mit den
Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
abzüglich Anschaffungskostenminderungen bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden mit dem Nennwert
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist,
wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen;
uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.
Die
liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Sonstige Rückstellungen wurden für alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Die Höhe der Rückstellungen richtet
sich nach dem Erfüllungsbetrag, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Gemäß § 274a Nr. 1 HGB wurde auf die
Aufstellung eines Anlagengitters (§ 268 Abs.
2 HGB) verzichtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Eigenkapital
Das voll eingezahlte gezeichnete Kapital der
Gesellschaft beträgt unverändert
EUR 25.564,59.
Altersvorsorgeverpflichtungen
Die Altersvorsorgeverpflichtungen wurden nach §
253 HGB in der Fassung des BilMoG und unter
Berücksichtigung eines Rechnungszinsesvon 5,04 %
p.a.ermittelt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten als
wesentliche Posten Beträge für
Jahresabschlusskosten (TEUR 1; Vj. TEUR 1).
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und deren
Sicherungsrechte
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen EUR 21.398,56 (Vj. EUR
32.930,04).
Von den sonstigen Verbindlichkeiten resultieren
EUR 2.801,79 (Vj. EUR 3.227,88) aus Steuern.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
IV. Sonstige Angaben und Angaben nach
§ 42 Absatz 3 GmbHG
Gesellschaftsorgane
Der Geschäftsführung gehörte im
Geschäftsjahr 2014 an:
Frau Monika Rath.
Die Angabe der Gesamtbezüge unterbleibt mit
Hinweis auf § 286 Absatz 4 HGB.
Es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter in Höhe von EUR 16.991,30 (Vj. EUR
16.733,87).
Ergebnisverwendung
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 16.163,32 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Lehrte, den 12. August 2015
Elektro Rath GmbH
______________________________
Monika Rath
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.08.2015 festgestellt.
|