Winter
& Hartl Elektro GmbH
Maxhütte-Haidhof
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.272,81 |
14.552,44 |
| I.
Sachanlagen |
17.213,00 |
10.984,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.059,81 |
3.568,44 |
| B.
Umlaufvermögen |
389.361,24 |
351.838,50 |
| I.
Vorräte |
41.900,00 |
48.623,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
167.917,70 |
175.753,16 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.144,30 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
179.543,54 |
127.462,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.980,57 |
1.446,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
412.614,62 |
367.837,57 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
256.295,17 |
224.056,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-638,00 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.362,00 |
13.217,70 |
| II.
Gewinnvortrag |
210.838,90 |
186.566,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
20.094,27 |
24.272,56 |
| B.
Rückstellungen |
84.701,15 |
64.134,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
71.618,30 |
79.646,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
56.725,91 |
65.430,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
14.892,39 |
14.215,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
412.614,62 |
367.837,57 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Winter & Hartl
Elektro GmbH, Maxhütte-Haidhof wurde unter Beachtung
der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den
ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes und den
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt. Aus dem
Gesellschaftsvertrag ergeben sich keine ergänzenden
Bilanzierungsvorschriften.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der linearen
Abschreibungsmethode entsprechend der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis
410,00 wurden sofort voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Di
e sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und
sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Verbindlichkeiten sind mit Ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Angabe über die Mitglieder der
Unternehmensorgane:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von
Herrn Martin Winter
geführt.
Unterschrift der Geschäftsführung
Maxhütte-Haidhof, den 14. August 2017
gezeichnet
Martin Winter
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 14.892,39 EUR.
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 14.215,84 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften bestehen in Höhe von 680,00
Euro (Vorjahr 680,00 Euro)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.08.2017 festgestellt.
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