GUMMI-MAYER Car Service GmbH & Co. KG
Same addressMaintenance and repair of motor vehicles with a permissible weight not exceeding 3.5 tons (excl. spraying, painting and washing of motor vehicles)
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Johannes Maximilian Mayer since 1/14/2020 | Managing Director |
Franz Peter Mayer since 11/23/2005 | Managing Director |
Official financial statements and annual reports
JPF GmbHLandauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Im Geschäftsjahr wurden keine Bewertungsänderungen vorgenommen. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 wurden im Berichtsjahr nicht angeschafft. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 waren nicht zu verzeichnen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Eine Wertberichtigung war nicht vorzunehmen, da bei Bilanzerstellung die am 31.12.2010 ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen alle eingegangen waren. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Eigenkapital Das Stammkapital von € 27.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind insgesamt € 650.949,58 durch Grundschulden besichert. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 312.750,00 ausgewiesen. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag haben keine Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB bestanden. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Franz Mayer. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.10.2011. |
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