Master Data

Registry
Register court Ulm HRB 727100
Previous
Aroma Verwaltungs-GmbH
Registered
10/27/2011
Industry
Manufacture of other food products n.e.c.Manufacture of starches and starch productsRetail sale of other food
Purpose
Gegenstand geändert; nun: Die Herstellung und der Vertrieb von Lebensmitteln, insbesondere von Knabberartikeln, sowie der Betrieb sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Dennis Schilawa
since 4/30/2026
Procura
Eduard Rotärmel
since 1/25/2024
Procura
Alexander Knauer
since 6/19/2023
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Aroma Snacks GmbH

Amtzell

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 2.750.682,86 3.261.409,18
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.615,19
II. Sachanlagen 2.750.682,86 3.257.793,99
B. Umlaufvermögen 1.722.235,14 908.952,97
I. Vorräte 890.324,59 379.940,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 602.557,85 268.412,76
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 229.352,70 260.599,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 21.320,14 28.853,62
Aktiva 4.494.238,14 4.199.215,77

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 1.069.392,93 2.121.681,75
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 6.900.000,00 6.250.000,00
III. Verlustvortrag 4.153.318,25 2.547.924,35
IV. Jahresfehlbetrag 1.702.288,82 1.605.393,90
B. Rückstellungen 61.530,00 104.793,05
C. Verbindlichkeiten 3.363.315,21 1.972.740,97
Passiva 4.494.238,14 4.199.215,77

Anhang zum 31. Dezember 2022

der Firma Aroma Snacks GmbH

1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Aroma Snacks GmbH hat ihren Sitz in Amtzell. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 727100 eingetragen.

2.1 Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften i.S.v. § 264a Abs. 1 HGB.

Die Berichtswährung ist Euro; Zahlenangaben erfolgen in Euro [€] bzw. Teuro [T€].

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt, analog Vorjahren, dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Im Rahmen der Ermittlung der Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 S. 2 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten, nachträglichen Anschaffungskosten und Anschaffungspreisminderungen zu berücksichtigen. Die Herstellungskosten umfassen nach § 255 Abs. 2 HGB die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten sowie die Sondereinzelkosten der Fertigung.

Ferner werden die notwendigen Materialgemeinkosten mit einbezogen. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes verwendet wird, sind in den Herstellungskosten nicht berücksichtigt.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten jeweils linear.

Nach § 253 Abs. 3 S. 3 HGB sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, sofern der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände niedriger ist als der sich zum Stichtag ergebende Buchwert und diese Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist. Bestehen die Gründe für die vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr, so ist nach § 253 Abs. 5 S. 1 HGB eine Wertaufholung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorzunehmen.

Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von Euro 800 werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten.

Fertige Erzeugnisse bzw. Waren werden zu Herstellungskosten angesetzt.

Im Rahmen der Ermittlung der Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 S. 2 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten, nachträglichen Anschaffungskosten und Anschaffungspreisminderungen zu berücksichtigen.

Zinsen für Fremdkapital sind in den Herstellungskosten nicht berücksichtigt.

Unter Beachtung des für das Umlaufvermögen geltenden strengen Niederstwertprinzips wurde das Vorratsvermögen gemäß § 253 Abs. 4 HGB am Stichtag ggf. zu einem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Sofern der Forderungseingang auf Grund erkennbarer Einzelrisiken zweifelhaft erscheint, wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Für das allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde keine Pauschalwertberichtigung vorgenommen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nenn- bzw. Nominalbetrag angesetzt.

Gemäß § 250 Abs. 1 HGB sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Es wurde eine aktive Rechnungsabgrenzung für Versicherungszahlung in Höhe von T€ 21,3 gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die sonstigen Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sowie gegenüber verbundenen Unternehmen sind gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Dasselbe gilt für die sonstigen Verbindlichkeiten.

Valutaforderungen und -verbindlichkeiten werden grundsätzlich nach Maßgabe des Wechselkurses des Rechnungsdatums bewertet. Die Folgebewertung von auf fremde Währung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten erfolgt gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Das Realisations- und Anschaffungskostenprinzip ist bei auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger nicht zu beachten. Dies bedeutet, dass nicht realisierte Kursgewinne und -verluste am Bilanzstichtag für entsprechende Bilanzposten erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst werden.

2.2 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

a) außerplanmäßige Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

b) Aufwendungen und Erträge aus Fremdwährungsumrechnung

Es haben sich keine wesentlichen Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung ergeben.

c) Zinsergebnis

Die Zinsaufwendungen entfallen in der Höhe von T€ 79,4 auf verbundene Unternehmen (Vj. T€ 22,1).

3 Ergänzende Angaben zum Jahresabschluss

3.1 Angaben zur Bilanz

a) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen durchweg weniger als ein Jahr.

In der Darstellung des Vorjahres ist die Mehrwertsteuer netto, saldiert dargestellt.

Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern von Euro 0,00.

b) Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen T€ 2.585 auf Gesellschafter.

Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen T€ 81.5 auf verbundene Unternehmen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen nicht.

3.2 Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres 2022 waren durchschnittlich 24 Personen (FTE jeweils zum Quartalsende) beschäftigt (VJ. 26).

4 Sonstige Angaben

4.1 Geschäftsführung

Das ganze Jahr 2022 war alleiniger Geschäftsführer Günther Rothfuchs.

5 Unterzeichnung

 

Amtzell, den 10.05.2023

Aroma Snacks GmbH

Günther Rothfuchs

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2023 festgestellt.

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