WBS-Akustik Systeme Vertriebs-GmbHLiquidated

65366 Geisenheim, DEU

Master Data

Registry
Register court Wiesbaden HRB 19942
Registered
7/11/1979
Industry
Wholesale of audio and video equipmentAgents involved in the sale of audio and video equipmentWholesale of electrical household appliances
Purpose
Vertrieb, Einrichtung und Wartung sämtlicher Geräte und Anlagen aus dem Elektronik- und HiFi-Systembereich und die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken.

History

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Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Holdings

NameOwnership
100.00%

Financial Report

WBS-Akustik Systeme Vertriebs-GmbH

Geisenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.782,30
B. Anlagevermögen 45.416,00 57.403,50
I. Sachanlagen 45.416,00 57.403,50
C. Umlaufvermögen 196.746,19 194.511,30
I. Vorräte 141.239,62 152.990,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 50.439,89 39.284,09
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.066,68 2.237,21
D. Rechnungsabgrenzungsposten 6.271,80 8.219,49
Bilanzsumme, Summe Aktiva 248.433,99 272.916,59

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 8.599,59 520,17
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.782,30 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.782,29 25.564,59
II. Verlustvortrag 25.044,42 135.539,16
III. Jahresüberschuss 20.861,72 110.494,74
B. Rückstellungen 1.500,00 2.200,00
C. Verbindlichkeiten 238.334,40 270.196,42
Bilanzsumme, Summe Passiva 248.433,99 272.916,59

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanzierung der Bilanz erfolgt nach den handelsrechtlichen Vorschriften gemäß § 266 und § 267 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 und § 276 HGB.

Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor Berücksichtigung der Gewinnverwendung.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Das Anlagevermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung angesetzt. Die Abschreibung der immateriellen Vermögensgegenstände wird linear vorgenommen. Die Abschreibung des beweglichen Anlagevermögens wird linear vorgenommen.

Die - in den Vorjahren erworbenen - geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden entsprechend der steuerlichen Vorschriften bilanziert. Bei Neuzugängen von Geringwertigen Wirtschaftsgütern erfolgt die Abschreibung im Zugangsjahr nach § 6 Abs.2 EStG in voller Höhe.

Die Finanzanlagen sind mit dem gegenüber den Anschaffungskosten gesunkenen beizulegenden Wert angesetzt.

Das Umlaufvermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten ggf. vermindert um vorzunehmende Abschreibungen angesetzt. Alle erkennbaren Risiken sind durch angemessene Abwertung berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung bewertet. Bei zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Fremdwährungsforderungen werden bei Zugang mit dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs.

Sonstige Wertpapiere werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlußstichtag darstellen.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. In den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verpflichtungen enthalten.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden bei Zugang mit dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs. Bei Absicherung des Wechselkursrisikos durch ein Devisentermingeschäft wurde eine Bewertungseinheit gebildet.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer ist Herr Werner Barden.

 

Geisenheim, 30. Dezember 2011

Geschäftsführer

Werner Barden

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.

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