Master Data

Registry
Register court Mannheim HRB 727129
Registered
11/17/2003
Industry
Wholesale of computers, computer peripheral equipment and softwareWholesale of paint and varnishWholesale of machine tools
Purpose
Der Großhandel mit Software.

History

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Management

NameRole
Marc Oliver Dilger
since 2/28/2017
Managing Director

Beneficial Owners

65.45% identified34.56% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
38.18%
27.27%

Unresolved chains (4)

NameOwnership
8.64%
8.64%
8.64%
8.64%

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

13088 Berlin
€21,000
38.18%

Financial Report

IBN Distribution GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 8.872,00 51.493,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.872,00 49.972,00
II. Sachanlagen 0,00 1.521,00
B. Umlaufvermögen 575.953,76 944.122,41
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 409.694,69 787.466,64
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.000,00 2.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 166.259,07 156.655,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.032,00 231,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 160.713,21 166.168,57
Bilanzsumme, Summe Aktiva 746.570,97 1.162.014,98

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 55.000,00 55.000,00
II. Kapitalrücklage 38.448,08 38.448,08
III. Bilanzverlust 254.161,29 259.616,65
davon Verlustvortrag 259.616,65 231.138,53
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 160.713,21 166.168,57
B. Rückstellungen 3.500,00 10.800,00
C. Verbindlichkeiten 743.070,97 1.151.214,98
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 743.070,97 1.151.214,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 746.570,97 1.162.014,98

Anhang


Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der IBN Distribution GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanz und die Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden nach den Vorschriften der § 266 Abs. 1 HGB und § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenkostenverfahren) gegliedert.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Anwendung der Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und bewertet:

Beteiligungen zu Anschaffungskosten

Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

Ausleihungen zum Nennwert

Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt.
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden, unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken, einzeln bewertet und mit ihrem Nennwert nach § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
Geleistete Sonderzahlungen sowie andere abzugrenzende Posten werden mit ihrem Restwert nach § 250 Abs. 1 HGB unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Steuerrückstellungen die sich aufgrund eines Jahresüberschusses ergeben, werden nach § 249 Abs. 1 HGB in zutreffender Höhe gebildet und betreffen die noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet (§ 249 Abs. 1 HGB). Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt (§252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die erforderlichen Angaben der Geschäftsführung sowie die notwendigen Berechnungsgrundlagen liegen mir vor.
Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen liegen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv oder linear abgeschrieben.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Selbst erschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden nach dem Wahlrecht des neuen BilMoG zu Anschaffungskosten bewertet und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Durch die getroffenen Maßnahmen der Geschäftsführung resultieren laut den Geschäftsführern keine insolvenzrechtlichen Konsequenzen. Die Gesellschaft kann durch diese Maßnahmen ihren finanziellen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen.

Nach § 285 Nr. 6 HGB ist das Jahresergebnis für 2014 durch Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von insgesamt 0,00 Euro belastet worden. Davon entfallen 0,00 Euro auf latente Steuern.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegenüber den Gesellschaftern in Form von kurzfristigen Kreditverträgen von 0,00 Euro.
Ergangene Bescheide der Finanzbehörden und der Gemeindeverwaltungen sind berücksichtigt.
Buchungsvorgänge in ausländischer Währung werden mit dem aktuellen, im Bundessteuerblatt veröffentlichten, Umrechnungskurs bewertet und in Euro gebucht. Das Stichtagprinzip wurde beachtet.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei
Reinhard Neumann
und
 Marc Dilger

Auf den Ausweis der Gesamtbezüge der in § 285 Nr. 9 a und b HGB bezeichneten Personen wurde nach § 288 HGB verzichtet.
Ansonsten verweist die Gesellschaft auf die weiteren größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über Sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB betreffende Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Berlin, den 14. September 2015

Marc Dilger
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.09.2015 festgestellt.

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