CleaningMaster Ltd.
Troisdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.621,00 |
4.315,00 |
| I.
Sachanlagen |
17.621,00 |
4.315,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
19.128,53 |
14.079,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.546,56 |
13.464,86 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
581,97 |
614,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.997,49 |
762,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
39.747,02 |
19.156,00 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.408,63 |
4.148,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
1.464,81 |
1.464,81 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.683,50 |
1.836,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.260,32 |
847,39 |
| B.
Rückstellungen |
5.869,22 |
4.525,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.469,17 |
10.482,07 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.111,13 |
9.982,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
39.747,02 |
19.156,00 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2008
zum 31. Dezember 2008
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der CleaningMaster Ltd. (Private
Limited Company) wurde nach den Vorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. HGB)
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden konnten, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinern
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB
auf.
Für die Bilanzierung wurde die Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zugrunde gelegt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden innerhalb der
steuerlich zugelassenen Nutzungsdauer linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden entsprechend der steuerlichen
Vorschriften bilanziert.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
beziehungsweise mit dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt, sofern die Wertminderung von Dauer ist.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich
aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertung berücksichtigt.
In die Herstellungskosten werden die
Materialeinzelkosten sowie die Fertigungseinzelkosten
einbezogen. Nicht einbezogen werden Gemeinkosten sowie
Fremdkapitalzinsen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Bei
zweifelhaften Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrags
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen
Methoden unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften
ermittelt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
Die Entwicklung der Anlagewerte ist dem Anlagespiegel
zu entnehmen.
Der Betrag der Forderungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr ergibt sich aus der Bilanz.
Unter der Position Rückstellungen sind
Rückstellungen für latente Steuern nach §
274 HBG in Höhe von 346,00 Euro enthalten.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im
Wesentlichen aus Abschluss- und Prüfungskosten
zusammen.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich
aus der Bilanz. Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren beträgt 0,00 Euro.
Besicherungen von Verbindlichkeiten durch Pfandrechte
und ähnliche Rechte bestanden nicht.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Ertragsteuern entfallen insgesamt auf das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Sonstige Angaben
Die Geschäfte während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden geführt von
Frau Teuta Eraslan,
Fachwirtin für Reinigungs-
und Hygienemanagement
Hennef, den
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2008 -
31.12.2008
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2007 -
31.12.2007
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 500,00 EUR.
Gesonderte
Angabe der Rückstellungen für latente
Steuern
1.1.2008 -
31.12.2008
Der Betrag der Rückstellungen für latente
Steuern beträgt 346,00 EUR.
1.1.2007 -
31.12.2007
Der Betrag der Rückstellungen für latente
Steuern beträgt 0,00 EUR.
|