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Gabriele, geb. Burst Warnicke since 12/29/2021 | Managing Director |
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PROWA Warnicke GmbHKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang ZUM JAHRESABSCHLUß FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010ALLGEMEINE ANGABEN Der Jahresabschluß für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 264, 265, 266 ff. HGB). Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, ("BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG hat in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 zu keinen Bewertungs- und Ausweisänderungen der Bilanzposten des Vorjahres geführt. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist danach gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht notwendig. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden weitergeführt. Eine Durchbrechung der Stetigkeit im Sinne des Art. 66 und Art. 67 EGHGB liegt insoweit nicht vor. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gem. 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften gem. § 251 HGB bestehen nicht. Im Jahresabschluß wurden sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, aufgenommen. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Bei der Aufstellung der Bilanz, sowie der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches i. V. m. dem am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts soweit zutreffend und vorhanden, angewandt (§§ 252 - 256 HGB i. V. m. Art. 66 und 67 EGHGB) Die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden innerhalb der vorgegebenen Nutzungsdauer vorwiegend linear vorgenommen. Entsprechend der steuerlichen Regelung wurden die Abschreibungen monatsgenau vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von € 150,00 bis € 410,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Wirtschaftsgütern zwischen € 410,00 bis € 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird in einem Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten sind für wesentliche Posten gebildet worden. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG I. BILANZ Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Es besteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von € 211.977,48 (€ 181.040,67) mit einer Laufzeit größer als ein Jahr. II. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2010 - 31.12.2010 ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. SONSTIGE ANGABEN Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2010 war: Axel Warnicke Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Prowa GmbH Wikingerstr. 9 76189 Karlsruhe
Durmersheim, den 30.06.2011 Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 211.977,48 EUR. 1.1.2009 - 31.12.2009 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 181.040,67 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt. |
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