barracuda
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.676,00 |
38.132,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
78.453,68 |
116.551,20 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
59.618,38 |
49.051,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.272,29 |
3.407,47 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
24.155,84 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
135.557,81 |
158.090,67 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
41.519,47 |
| B.
Rückstellungen |
18.715,00 |
24.025,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
87.899,53 |
63.491,47 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
62.268,59 |
33.000,53 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
28.943,28 |
29.054,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
135.557,81 |
158.090,67 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2014
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1
Satz 2, 266 ff HGB).
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgte die Abschreibung
linear. Die Zugänge der beweglichen Anlagegüter
wurden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 Abs. 2 EStG wurden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.
Bei den
Vorräten erfolgte die Aktivierung zu
Herstellungskosten nach den Grundsätzen der
Einzelbewertung.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risikenund ungewisse Verbindlichkeiten und
wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach Maßgabe
des § 250 HGB angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Die
sonstigen Vermögensgegenstände
hatteni.H.v. € 16.906,02 eine Restlaufzeit von
über einem Jahr (Vorjahr: € 16.906,02).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3
GmbHG) bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 59.618,38 (Vorjahr: € 49.051,45).
4.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
5.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Oliver Zeisberger, Kaufmann
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ergebnisverwendung
Auf die Angaben zur Ergebnisverwendung wird nach
§ 325 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.
Überschuldung
Die Gesellschaft ist zum 31.12.2014 bilanziell
überschuldet. Aufgrund der eingeleiteten
Maßnahmen zu Kosteneinsparungen in den Folgejahren
geht die Geschäftsführung von einer positiven
Fortführungsprognose aus.
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Köln, den 29.02.2016
Oliver Zeisberger
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-Geschäftsführer-
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.03.2016
festgestellt.
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