Hugl GmbHLiquidated

86676 Ehekirchen, DEU

Master Data

Registry
Register court Ingolstadt HRB 101842
Registered
2/21/2003
Industry
PlasteringPainting and lacqueringWholesale of paint and varnish
Purpose
Die Ausführung von Stukkateur- und Malerarbeiten.

History

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Management

NameRole
Markus Hugl
since 3/20/2025
Liquidator

Beneficial Owners

99.60% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
99.60%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

€25,000
100.00%

Financial Report

Hugl GmbH

Ehekirchen, Ortsteil Bonsal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 35.241,00 40.462,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.065,00 382,00
II. Sachanlagen 34.176,00 40.080,00
B. Umlaufvermögen 61.844,63 115.980,77
I. Vorräte 7.533,20 4.328,10
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.200,01 81.760,89
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.111,42 29.891,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.084,52 6.790,86
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.710,47 18.052,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 115.880,62 181.286,08

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Verlustvortrag 30.552,45 21.358,33
III. Jahresüberschuss 7.341,98 -9.194,12
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 10.710,47 18.052,45
B. Rückstellungen 26.407,31 21.218,61
C. Verbindlichkeiten 89.473,31 160.067,47
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 48.621,34 98.523,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 115.880,62 181.286,08

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Hugl GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung

Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 48.621,34 (Vorjahr: Euro 98.523,15).

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 40.851,97 (Vorjahr: Euro 60.045,57).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 40.851,97 (Vorjahr: Euro 60.045,57).

Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Erster Geschäftsführer:
Herr Markus Hugl


Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Betrag
 
Euro
Verbindlichkeiten
19.364,18


 
1. Es existiert eine Rangrücktrittsvereinbarung zwischen dem Gläubiger Hugl Markus und der Schuldnerin Hugl GmbH mit folgendem Text:


§ 1 Rangrücktritt
(1)   Der oben genannte Gläubiger tritt mit seiner Forderung gegen die Schuldnerin hinter sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger der Schuldnerin im Rang hinter die Gläubiger i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurück, soweit diese nicht ebenfalls den Nachrang ihrer Forderung vereinbart haben; in diesem Fall besteht Gleichrang.
(2)  Der Gläubiger darf seine Forderungen solange und soweit nicht geltend machen, wie Befriedigungen hierauf zu einer Überschuldung der Schuldnerin i.S.d. § 19 InsO führen würden.


§ 2 Anspruch des Gläubigers außerhalb des Insolvenzverfahrens
Der Gläubiger verpflichtet sich, außerhalb eines Insolvenzverfahrens, seine Ansprüche auf Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Darlehensvaluta, sowie der hieraus resultierenden Zinsen so lange nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Befriedigung dieser Forderung zu einer Überschuldung der Schuldnerin i.S.d. § 19 Abs. 2 InsO führen oder diese vertiefen würde. Die Ansprüche des Darlehensgebers sind ausschließlich aus einem künftigen, die sonstigen Schulden der Gesellschaft übersteigenden Bilanzgewinn aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus anderem, die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigenden, freiem Vermögen zu befriedigen.


§ 3 Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Im Insolvenzverfahren darf der Gläubiger seine nachrangigen Forderungen nur entsprechend der vereinbarten Rangstelle anmelden und Befriedigung erst verlangen, wenn die Forderungen aller vorrangigen Gläubiger vollständig beglichen sind.

2. Ein Überschuldungstatbestand im Sinne des § 19 InsO in Verbindung mit § 64 GmbHG ist demzufolge nicht gegeben.
 

gez. Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2012 festgestellt.

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