Luttmann GmbHLiquidated

86842 Türkheim, DEU

Master Data

Registry
Register court Memmingen HRB 5436
Registered
3/28/1996
Industry
Manufacture of plaster products for construction purposesManufacture of plastic packing goodsManufacture of testing machines
Purpose
Planung und der Verkauf von Industrieböden sowie die Vergabe der Ausführung und Herstellung von Industrieböden an Subunternehmen.

History

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Management

NameRole
Franz Xaver Luttmann
since 3/15/2022
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Franz Luttmann
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Franz Luttmann
€50,000
100.00%

Financial Report

Luttmann GmbH

Türkheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 25.419,00 39.498,00
I. Sachanlagen 25.419,00 39.498,00
B. Umlaufvermögen 199.240,72 91.724,71
I. Vorräte 125.212,14 26.129,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 47.316,57 42.757,78
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.712,01 22.837,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 321,00 321,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 30.646,87 45.433,46
Bilanzsumme, Summe Aktiva 255.627,59 176.977,17

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 70.998,05 61.150,81
III. Jahresüberschuss 14.786,59 -9.847,24
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 30.646,87 45.433,46
B. Rückstellungen 4.300,00 3.190,00
C. Verbindlichkeiten 251.327,59 173.787,17
Bilanzsumme, Summe Passiva 255.627,59 176.977,17

Anhang

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Firma Luttmann GmbH ist nach der Klassifizierung des § 267(1) HGB eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft". Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für die Pflichtangaben des Anhangs sind für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden.

Der Jahresabschluß wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepaßt. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 (8) 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen waren entsprechend Art. 67 (8) 2 EGHGB nicht anzupassen. Es ergab sich aufgrund des Übergangs zum 01.01.2010 auf die Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG kein außerordentliches Ergebnis.

Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr nach § 264 (1) S. 2 HGB, § 265 (2) S. 2 HGB, § 264 (2) S. 3 HGB sind grds. nicht gegeben.

Bilanztechnischer Ausweis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31.12.2010 eine buchtechnische Überschuldung in Höhe des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages aus. Eine Überschuldung i.S.d. InsO liegt jedoch nicht vor, da Gläubiger die Nachrangigkeit deren Forderungen gegenüber der Gesellschaft erklärt haben. Insoweit vermittelt der Jahresabschluss ein nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden § 284 (2) Nr. 1 HGB

Der Jahresabschluss der Luttmann GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände erfolgten die Abschreibungen nach linearer Methode.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt.

Der Inventurwert zum 31.12.2010 wurde von der Berichtsfirma übermittelt und ohne materielle, rechnerische und zahlenmäßige Überprüfung in den Bilanzbericht aufgenommen. Bei der Bewertung und körperlichen Aufnahme habe ich nicht mitgewirkt. Die teilfertigen Arbeiten wurden anhand der von der Firma übergebenen Listen bewertet und in den Bilanzbericht aufgenommen.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in Euro § 284 (2) Nr. 2 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Währungsumrechnungen vorzunehmen waren.

Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und gesonderte Darstellung und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage § 284 (2) Nr. 3 HGB

Da keine Abweichungen gegeben sind, entfällt eine Erläuterung.

Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten § 284 (2) Nr. 5 HGB

Angaben hierzu entfallen, da keine diesbezüglichen Bewertungen vorgenommen worden sind.

Zusätzliche Angaben, falls der Jahresabschluß wegen besonderer Umstände trotz der Anwendung der GoB kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt § 264 (2) S. 2 HGB

Die Rangrücktritte der Gläubiger waren aus gesetzlichen Gründen in der Bilanz nicht zu erfassen. Daher vermittelt der Jahresabschluß im Sinne der InsO kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Eigenkapital:

Angabe des gezeichneten Kapitals (Artikel 42 (3) EGHGB)

Das gezeichnete Kapital beträgt in DM 50.000,00. In Euro 25.564,59.

Verbindlichkeiten:

Gesamtbetrag der Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren § 285 S. 1 Nr. 1 a HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die mit Pfand- oder ähnlichen Rechten gesichert sind § 285 S. 1 Nr. 1 b HGB

Im Berichtsjahr waren keine Verbindlichkeiten vorhanden, die zu sichern waren.

An Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge, sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse § 285 S. 1 Nr. 9 c HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Vorschüsse oder Kredite gewährt wurden.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern § 42 (3) GmbHG

Gegenüber des Gesellschaftergeschäftsführers sind erhaltene Gesellschafter-Darlehen/Ver-rechnungskonten in Höhe von Euro 113.794,80 zum Bilanzstichtag passiviert.

Haftungsverhältnisse: § 251 i.V.m. § 268 (7) HGB

Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht.

IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung:

Erläuterungen von Aufwendungen und Erträgen, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung § 277 (2) S. 2 HGB, § 277 (4) S. 2 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen.

Gesonderter Ausweis der außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 (3) S. 3 u. 4 HGB wegen dauernder Wertminderungen im Anlagevermögen und nicht dauernder Wertminderungen im Finanzanlagevermögen § 277 (3) S. 1 HGB

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

V. Sonstige Angaben:

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans § 285 S. 1 Nr. 10 HGB

Als alleiniger Gesellschafter ist Herr Franz Luttmann zum einzigen Geschäftsführer und somit zum alleinigen rechtlichen Vertreter der Gesellschaft bestellt.

Weitere Angaben:

Zur Vermeidung einer Überschuldung i.S.v. § 19 InsO wurde mit Vereinbarung vom 26.01.2007 sowie 13.07.2010 mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Franz Luttmann ein qualifizierter Rangrücktritt für einen Teilbetrag von insgesamt 50.000,00 EUR aus dem Verbindlichkeiten der Berichtsfirma gegenüber Herrn Franz Luttmann vereinbart.

Für diesen Betrag ist eine Rückzahlung ausschließlich aus zukünftigen Gewinnen, aus einem Liquidationsüberschuß oder aus einem die sonstigen Schulden übersteigenden Vermögen möglich.

Weiterhin tritt Herr Franz Luttmann dergestalt im Rang gegenüber anderen Gläubigern zurück, dass er mit seinen Forderungen erst nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger nach Abwendung der Krise berücksichtigt wird.

Der Jahresabschluss wurde am 21.07.2011 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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