Management activities of other holding companies
THD - Technischer Handel - Deutschland GmbH
Spiesheimer Weg 19, 55286 Wörrstadt, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Reiko Park since 5/16/2024 | Managing Director |
Taesin Park since 5/16/2024 | Managing Director |
Tae Young - genannt Hiroaki Kiriyama - Park since 3/10/2006 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
Pioneer Boeki Kabushiki Kaisha (Pioneer Trading Company) | 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
THD - Technischer Handel - Deutschland GmbHWörrstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die THD - Technischer Handel - Deutschland GmbH hat ihren Sitz in Wörrstadt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mainz unter HRB 33016. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von größenabhängigen Erleichterungen teilweise Gebrauch gemacht. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend der betrieblichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode ermittelt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend der betrieblichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode ermittelt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Werten zwischen EUR 250,01 und EUR 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam in Abgang gebracht. Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. letzten Einkaufspreisen bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger berücksichtigt. C. Angaben zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben bis auf einen Betrag von EUR 5.000,00 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt EUR 250.000,00. Der Bilanzgewinn enthält zum Bilanzstichtag einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 329.508,70. Verbindlichkeiten
D. Sonstige Angaben Geschäftsführung Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch den alleinigen Geschäftsführer, Tae Young Park, Kaufmann. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt acht. Haftungsverhältnisse Neben in den der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB zu vermerken. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Leasing- und Wartungsverträgen. Da der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen für die Beurteilung der Finanzlage nicht von Bedeutung ist, wird auf eine quantitative Angabe verzichtet.
Wörrstadt, den 28.05.2024 gez. Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.5.2024. |
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