efm-systems GmbHLiquidated

70197 Stuttgart, DEU

Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 22875
Registered
4/12/2002
Industry
Manufacture of testing machinesManufacture of turbinesManufacture of electronic components n.e.c.
Purpose
Die Entwicklung und der Vertrieb von mikrotechnischen Bausteinen und miniaturisierten Systemen.

History

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Management

NameRole
Gabriele Schlenker
since 8/19/2014
Liquidator
Gerd Dr. Ing. Bauer
since 8/19/2014
Liquidator

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

Germany
€45,000
64.29%
Am Wildwechsel 2, 70563 Stuttgart
€20,750
29.64%

Financial Report

efm-systems GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 128.345,08 145.038,90
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 100.406,08 102.068,08
II. Sachanlagen 27.939,00 31.777,00
III. Finanzanlagen 0,00 11.193,82
B. Umlaufvermögen 322.415,34 292.942,61
I. Vorräte 150.414,00 140.415,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 97.050,34 106.073,03
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 74.951,00 46.454,58
C. Rechnungsabgrenzungsposten 495,00 12,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 451.255,42 437.993,51

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 103.819,86 101.980,94
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 39.200,00 39.200,00
III. Gewinnvortrag 37.780,94 34.309,08
IV. Jahresüberschuss 1.838,92 3.471,86
B. Rückstellungen 70.594,00 70.577,00
C. Verbindlichkeiten 276.841,56 265.435,57
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 65.841,56 137.935,57
Bilanzsumme, Summe Passiva 451.255,42 437.993,51

Anhang


  I. Allgemeine Hinweise

Der Jahresabschluss der Firma efm-systems GmbH, 70197 Stuttgart zum 31. Dezember 2011 wird wie im Vorjahr nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 erstellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkale einer kleinen Kapital-gesellschaft gem. § 267 Abs. 2 HGB auf.

  II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

 1. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss­bilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein, so dass die Bilanzkontinuität gewahrt wurde.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegeben­heiten nicht entgegen, soweit dies bei Bilanzerstellung ersichtlich war.

Die Aktiv- und Passivposten sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Die Bewertung erfolgte unter Beachtung kaufmännischer Vorsichtsprinzipien. Insbesondere sind alle erkennbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, be­rücksichtigt. Gewinne sind berücksichtigt worden, soweit sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

 2. Aktiva

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen, deshalb wurden keine Abschreibungen vorgenommen

Die immateriellen Vermögensgegenstände (soweit entgeltlich erworben) sowie die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Diese werden bis 2007 - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Der Übergang auf die lineare Abschreibungsmethode erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Seit 2008 werden die Abschreibungen linear auf die voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer verteilt.

Für die Geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung die Vereinfachungsregelungen des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG auch für den handelsrechtlichen Jahresabschluss in Anspruch genommen.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB bilanziert.

Das Vorratsvermögen ist durch eine Inventur nachgewiesen. Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen An­schaffungskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten ange­setzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % angemessen Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Nominalwerten angesetzt.

 3. Passiva

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Ver­bind­lich­keiten gemäß § 249 Abs. 1 HGB. Sie sind mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Aufgrund der untergeordneten Bedeutung wird bei der Rückstellung für Aufbewahrungskosten der steuerliche Wertansatz übernommen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

 III. Angaben zur Bilanz

 1. Restlaufzeit Verbindlichkeiten

Verbindlichkeitenin Höhe von € 55.000,00 (Vorjahr T€ 93) haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

 2. Passive latente Steuern

Der kombinierte Effektivertragsteuersatz beträgt 30,53 %. Die Zusammensetzung des Postens zeigt der nachfolgende Steuerlatenzspiegel:

 
  Wertansatz Handelsbilanz
 
  Wertansatz Steuerbilanz
 
  
    Differenz
 
        Euro
 
        Euro
 
       Euro
Passivlatenzen
 
 
 
 
 
Aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens


99.160,08
 


-,--
 


99.160,08
Sachanlagevermögen
27.939,--
 
23.946,--
 
3.993,--
 
127.099,08
 
23.946,--
 
103.153,08
Passivüberhang
 
 
 
 
103.153,08
30,53 % latente Steuern aus dem Passivüberhang
 
 
 
 

31.494,--

 IV . Sonstige Angaben

 1. Geschäftsführung

Geschäftsführer waren während des Geschäftsjahres

    Frau Gabriele Schlenker
    Herr Gerd Bauer

 2. Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB

Zum Abschlussstichtag unterliegen die nachfolgenden Beträge der
Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB:

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
99.160,08
30,53 % latente Steuern aus dem Passivüberhang
- 31.494,--
 
67.666,08

Stuttgart, den 17. September 2012

 Gabriele Schlenker Gerd Bauer

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 100.000,00 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 100.000,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.09.2012 festgestellt.

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