Weißenstein GmbH (vormals:
Schlossbrauerei Friedenfels GmbH)
Friedenfels
Jahresabschluss zum 30. Juni 2023
BILANZ
ZUM 30. JUNI 2023
WEIßENSTEIN GMBH (VORMALS:
SCHLOSSBRAUEREI FRIEDENFELS GMBH), FRIEDENFELS
A K T I V A
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
7.159.391,94 |
7.812.750,78 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.540,17 |
4.447,32 |
| II.
Sachanlagen |
6.486.085,19 |
7.086.177,23 |
| III.
Finanzanlagen |
669.766,58 |
722.126,23 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
2.835.848,34 |
2.811.766,67 |
| I.
Vorräte |
997.614,00 |
979.240,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.372.418,07 |
1.550.761,10 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
465.816,27 |
281.765,57 |
|
C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER
FEHLBETRAG
|
2.949.298,09 |
2.332.799,88 |
|
12.944.538,37 |
12.957.317,33 |
P A S S I V A
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.560.000,00 |
1.560.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
738.167,50 |
738.167,50 |
| III.
Gewinnrücklagen |
-1.456.022,93 |
-978.298,47 |
| IV.
Verlustvortrag |
-3.652.668,91 |
-3.513.965,66 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
-138.773,75 |
-138.703,25 |
| VI.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.949.298,09 |
2.332.799,88 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
259.704,95 |
276.602,59 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
12.684.833,42 |
12.680.714,74 |
| -
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr:
EUR 9.889.583,45 (Vorjahr: EUR 9.450.778,19) |
|
|
| -
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 2.795.249,97 (Vorjahr: EUR 3.229.936,55) |
|
|
| -
davon Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern: EUR 1.396.282,48 (Vorjahr: EUR
1.347.690,05) |
|
|
|
12.944.538,37 |
12.957.317,33 |
WEIßENSTEIN
GMBH (VORMALS: SCHLOSSBRAUEREI FRIEDENFELS GMBH),
FRIEDENFELS
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/23
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Weißenstein GmbH (vormals: Schlossbrauerei
Friedenfels GmbH) mit Sitz in Friedenfels ist beim
Amtsgericht Weiden i. d. Opf. unter der Registernummer HRB
167 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 264 i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB
auf.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 256, 264a bis 289 HGB) und des §
42 GmbHG.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert.
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungdauer vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach
der betriebsgewöhnlichen Nutzungdauer ermittelt.
Für die Zugänge an beweglichen Anlagegütern
werden jeweils die zeitanteiligen
Jahresabschreibungssätze angesetzt. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis EUR
250,00 werden sofort als Aufwand erfasst. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von
über EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden aktiviert und
über einen Zeitraum von fünf Jahre
abgeschrieben.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. zu dem am
Bilanzstichtag beizulegendem niedrigeren Wert
angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungskosten bzw. zu den jeweils niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt. Abwertungen für
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und
verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem
und ausreichendem Umfang vorgenommen.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse
erfolgt grundsätzlich mit den Herstellungskosten. Die
hergestellten Biere werden unter Anwendung von
Pauschsätzen bewertet.
Der Ansatz der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten bzw.
zu den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten.
Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der
Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden
in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf
die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen;
uneinbringlich gewordene Forderungen werden
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag
beizulegendem niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen,
deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet
sind, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen;
uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Pensionsrückstellungen werden mit dem Teilwert
für laufende Renten angesetzt, die nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt
werden. Es wird die Projected Unit Credit Methode
angewendet. Als Rechnungsgrundlagen werden die "Richttafeln
2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Die Abzinsung erfolgt
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei
einer angenommenen Laufzeit von 10 Jahren
(Rechnungszinssatz 6,00 %) ergibt. Dynamik und Fluktuation
werden nicht berücksichtigt. Zu den Pensionszusagen
bestehen teilweise Rückdeckungsversicherungen, die
Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB darstellen und daher mit der Pensionsverpflichtung
saldiert wurden. Die Rückdeckungsversicherungen wurden
mit dem steuerlichen Aktivwert bewertet, der den
Anschaffungskosten entspricht.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr stellen sich wie folgt dar:
am 30.06.2023
|
1 bis 5 Jahre |
über 5 Jahre |
|
EUR
|
EUR
|
| Übrige
Verbindlichkeiten |
1.941.639,24 |
291.437,87 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter |
562.713,00 |
0,00 |
am 30.06.2022
|
1 bis 5 Jahre |
über 5 Jahre |
|
EUR
|
EUR
|
| Übrige
Verbindlichkeiten |
1.393.421,56 |
1.361.321,84 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter |
687.353,08 |
0,00 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind in Höhe von TEUR 2.200 durch Grundpfandrechte
besichert.
Der atypisch stille Gesellschafter hat im
Wirtschaftsjahr 2003 eine Rangrücktrittserklärung
für seine Forderungen abgegeben. Der Bilanzausweis
erfolgt seither unter dem Eigenkapital.
Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 30.06.2023 einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von TEUR 2.949 aus. Ein buchmäßiger
Fehlbetrag ist grundsätzlich nicht geeignet, eine
Überschuldung der Gesellschaft i. S. d.
Insolvenzordnung festzustellen. Zur Abwendung einer
Überschuldung der Gesellschaft hat der Gesellschafter,
Eberhard Freiherr von Gemmingen-Hornberg, am 29. Juni 2014
einen Rangrücktritt für seine zum 30. Juni 2014
bestehende Forderung einschließlich Zinsen in
Höhe von TEUR 1.396 an die Gesellschaft erklärt.
Der Rangrücktritt besteht unverändert. Ferner hat
der Gesellschafter S.H. Eberhard Freiherr von
Gemmingen-Hornberg am 14. Juli 2021 eine
Patronatserklärung abgebenen, dass er für die
Verpflichtungen der Gesellschaft, auf einen Betrag von TEUR
2.000 beschränkt einsteht.
IV. SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführer
Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
S.H. Johannes Freiherr von Gemmingen-Hornberg bestellt. Als
einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist
er von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.
Arbeitnehmer
Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr
durchschnittlich 49 Arbeitnehmer (Vorjahr: 49
Arbeitnehmer).
Ergebnisverwendung
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen den
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 138.773,75 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Friedenfels, 26. September
2024
S.H. Johannes Freiherr von Gemmingen-Hornberg
Feststellung Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde in der
Gesellschafterversammlung am 2. Noveber 2024
festgestellt.
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