NRC Repair GmbH
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| Name | Role |
|---|---|
Peter M. Färbinger since 9/20/2017 | Board Member |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
B4Bmedia.net AGFreilassingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023B4Bmedia.net AG, 83395 FreilassingI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, den einschlägigen Vorschriften des GmbHG, dem EGHGB und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder dem Anhang zu machen sind, werden weitgehend im Anhang (§ 284 (1) S.1) dargestellt. Bei den Pflichtangaben im Anhang wurde nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz verfahren. Der vorliegende Jahresabschluss ist ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt. Die Bilanz enthält die bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Schulden und Wagnisse. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Ansatzwahlrechte - Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt. - Von Bilanzierungshilfen wurde nicht Gebrauch gemacht. III. Angaben zur Bilanz Aktiva Anlagevermögen Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bei einer Nutzungsdauer zwischen drei und sieben Jahren angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die Abschreibungszeiträume orientieren sich an den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von € 250 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt, da diese Werte von untergeordneter Bedeutung sind. Die im Berichtsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter ab 2018 € 250 bis € 800 wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben, da diese Werte von untergeordneter Bedeutung sind. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Umlaufvermögen Die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert angesetzt, abzüglich entsprechender Absetzungen für erkennbare Wertminderungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Forderungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände betragen € 201.509,91 (Vj. € 216.255,19) und werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die laufenden Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 0,00 (Vj. € 0,00). Die gewährten Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans betragen € 0,00 (Vj. € 0,00). Die Forderungen mit einer Restlaufzeit größer 1 Jahr betragen € 0,00 (Vj. € 0,00). Kasse, Bank Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Passiva Eigenkapital Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Gewinnvortrag wurde iHv € 999.210,27 in den Bilanzgewinn einbezogen. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen betreffen die Gewerbesteuer. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 422,00 (Vj. € 0,00). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht betragen € 58.191,00 (Vj. € 100.504,50), darin enthaltene Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen € 58.191,00. Von den Verbindlichkeiten haben € 75.967,54 (Vj. € 126.259,30) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten haben € 0,00 (Vj. € 0,00) eine Restlaufzeit größer 1 Jahr. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:
Die Verbindlichkeiten aus betrieblichen Steuern belaufen sich auf € 7.058,52 (Vj. € 7.115,58) (§ 266 (3) C Nr. 8 HGB). Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit belaufen sich auf € 0,00 (Vj. € 0,00) (§ 266 (3) C Nr. 8 HGB). Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen wird nicht angegeben, da er für die finanzielle Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft nicht von Bedeutung ist. IV. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter betrug eins (Vj. eins). Nicht auf der Passivseite auszuweisende Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen und Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten i.S.d. §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB bestehen in Höhe von € 0,00 (Vj. € 0,00). Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zusätzliche Erläuterungen zum Anhang sind nicht erforderlich, da alle Sachverhalte, soweit sie einer Erläuterung bedürften, bereits in den vorangegangenen Abschnitten dargestellt wurden.
Freilassing, 20.11.2024 Vorstand Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.11.2024. |
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