Biotec Ölspurnaßreinigungs GmbH
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Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Norbert Fischer since 11/8/2006 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
Official financial statements and annual reports
Auto-Service Fischer GmbHHeilbronnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZAKTIVA
ANHANGA. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ______________________________________________________________ 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss auf den 31.12.2019 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften ( §§ 264 ff. HGB ) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Die Gliederungen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1. Bilanzierungsvorschriften (§§ 242-251 und §§ 264-278 HGB) a) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. b) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. c) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. d) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. e) Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 2.2. Bewertungsvorschriften (§§ 252-256 und §§ 279-283 HGB) a) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. b) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen . Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. c) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. d) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. e) Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Schlussstichtag realisiert sind. f) Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: - Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. - Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. - Vorräte wurden von der Berichtsfirma aufgenommen und bewertet. Die Wertansätze wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2019 ungeprüft übernommen. - Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. - Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. - Pensionsrückstellungen Die Gesellschaft hat zum 31.12.2019 ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen erstellen lassen und mit 463.982,00 € passiviert.. Zur Abdeckung des Risikos wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen und verpfändet. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung zum 31.12.2019 beträgt 315.975,40 €. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der Versicherungsgesellschaft zum 31.12.2019 weist eine planmäßige Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 196.414,00 € aus. ( Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert der Pensionsrückstellung mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz = 267.568 € und dem Wert der Pensionsrückstellung mit dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz = 319.269 € beträgt 51.701 €.) Zinsaufwand : 8.392,00 € Vorsorgeaufwand: 188.022,00 €
- Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. g) Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. h) Die im vorjährigen Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Heilbronn, den 31. März 2020 gez. Norbert Fischer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31. März 2020 |
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