Activities of holding companies
SPERING micro-systems gmbh
Zedernweg 7, 52076 Aachen, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Axel Spering since 1/9/2008 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Beneficial owner data is only accessible to registered users.
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
SPERING micro-systems gmbhAachenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAktivseite
Passivseite
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Die SPERING micro-systems gmbh mit Sitz in Aachen ist beim Amtsgericht Aachen unter der Nr. HRB 14548 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlich zulässigen Abschreibungen angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- /Herstellungskosten bis zu € 800,00 werden im Jahr ihrer Anschaffung voll abgeschrieben. Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Bewertungsvereinfachungsmethoden wurden nicht angewandt. Kosten der allgemeinen Verwaltung sind berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Hinsichtlich der Aufstellung eines Anlagengitters macht die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft von der Befreiung gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB Gebrauch. Der Betrag der Forderungen und der Sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf € 9.800,00. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Kosten für den Jahresabschluss, für Aufbewahrungspflichten und für Gewährleistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31.12.2023 haben in Höhe von 33.921,33 EUR eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren sowie in Höhe von 112.500,00 EUR eine Restlaufzeit von über fünf Jahren. Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB bestehen nicht. III. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. IV. SONSTIGE ANGABEN Es bestehen keine für die Beurteilung der Finanzlage bedeutsamen sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Im Geschäftsjahr 2023 waren neben dem Geschäftsführer der Gesellschaft weitere 7 Mitarbeiter beschäftigt. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 war Herr Axel Spering.
Aachen, den 29. November 2024 SPERING micro-systems gmbh Geschäftsführung Gesellschafterversammlung der SPERING micro-systems gmbh am 29. November 2024 Die Gesellschafterversammlung tagte nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einberufung am Sitz des Unternehmens. Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 von 94.970,54 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Entsprechend dem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29. November 2024 wurde der Jahresabschluss festgestellt. Der Geschäftsführung wird für das abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung erteilt. Weitere Beschlüsse sind nicht zu fassen.
Axel Spering Maria Spering |
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