ESTAG-Edelstahlbau AktiengesellschaftLiquidated

04316 Leipzig, DEU

Master Data

Registry
Register court Leipzig HRB 18384
Registered
3/19/2002
Industry
Manufacture of kitchen furnitureManufacture of cutleryManufacture of steel tube fittings
Purpose
die Produktion von Edelstahlkonstruktionen sowie Einrichtungsgegenständen aus Edelstahl für Großküchen, Gastronomie, Bäckereien etc.

History

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Management

NameRole
Andreas Kühn
since 2/10/2020
Liquidator

Financial Report

ESTAG - Edelstahlbau AG

Leipzig OT Mölkau

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2009

AKTIVSEITE

31.12.2009
EUR
31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.717,00 1.971,00
II. Sachanlagen 395.003,01 394.160,01
Summe Anlagevermögen 396.720,01 396.131,01
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 108.198,22 189.217,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 168.503,97 183.701,54
III. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 5.389,69 4.646,58
Summe Umlaufvermögen 282.091,88 377.565,74
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 8.004,24 10.684,55
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 51.343,91 24.532,53
SUMME AKTIVA 738.160,04 808.913,83

PASSIVSEITE

31.12.2009
EUR
31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzgewinn/-Bilanzverlust -101.343,91 -74.532,53
III. Nicht durch Eigenkapital 51.343,91 24.532,53
gedeckter Fehlbetrag
Summe Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 25.260,00 22.793,00
C. Verbindlichkeiten 712.900,04 786.120,83
SUMME PASSIVA 738.160,04 808.913,83
D. Bürgschaften
1. Bürgschaftsobligo 37.277,43 18.547,42

A N H A N G zum 31. DEZEMBER 2009

1.

Die Vorjahresbeträge der Bilanz wurden angepasst wenn und soweit dies zur Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Werte erforderlich war (§ 265 Abs. 2 HGB).

2.

Angabe der Restlaufzeiten zu den Verbindlichkeiten nach § 268 Nr. 5 S. 1 i. V. mit § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB sowie § 285 Nr. 1 HGB

Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit
Gesicherte Beträge Art der Sicherheiten
bis zu 1 Jahr mehr als 5 Jahren
340.429,04 198.505,54 427.632,59 • Grundschuld auf Betriebsanwesen
• SÜ Lkw und SÜ Warenbestände
3.

Auf die Angaben nach §§ 268 Abs. 2 und 268 Abs. 4 Satz 2 HGB wurde unter Anwendung der größenabhängigen Erleichterungen nach § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet.

4.

Auf die Angaben nach § 285 Nr. 2 bis 9a und b sowie Nr. 12 HGB wurde unter Anwendung der größenabhängigen Erleichterungen oder der Schutzklausel verzichtet.

5.

Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB:

Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen. Darüber hinaus wird von den nach dem Steuerrecht möglichen erhöhten Absetzungen und von Sonderabschreibungen Gebrauch gemacht. Bei Vornahme degressiver AfA nach § 7 Abs. 2 EStG wird zum optimalen Zeitpunkt auf lineare AfA gewechselt.

Für "Geringwertige Wirtschaftsgüter" bis € 150,00 erfolgt die Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG. Bei GWGs> € 150,00 bis € 1.000,00 erfolgt die Einstellung in den Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG.

Die Bestände an Handelswaren bewerten wir unter Beachtung des Niederstwertprinzipes und unter Beachtung von § 253 Abs. 3 HGB. Verbrauchsfolgeverfahren bleiben bei der Ermittlung der Anschaffungskosten unberücksichtigt.

Die unfertigen Leistungen werden nach der prozentualen Fertigstellung der Planungsarbeiten und unter Zurückrechnung des enthaltenen und schätzweise mit 10 % kalkulierten Gewinnzuschlages bewertet.

Forderungen aus dem Leistungsprozess werden nach dem Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 HGB) bewertet.

Kassenbestände, Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen aus Steuerüberzahlungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rückstellungen sind in der Höhe gebildet, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich erscheinen.

6.

Angaben nach §§ 152 ff AktG:

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31.12.2009 eingeteilt in:

1.000 Stammaktien á € 50,00 (vinkulierte Namensaktien) = € 50.000,00

Weitere Angaben nach § 160 AktG sind nicht zu machen.

7.

Bei der Offenlegung wird von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 326 HGB Gebrauch gemacht.

8.

Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von € 74.532,53 enthalten (§ 268 Abs. 1 HGB)

9.

Nach dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstandes soll der Bilanzverlust 2009 in Höhe von € 101.343,91 auf neue Rechnung vorgetragen werden.

10.

Eine Pflicht zur Beantragung des Insolvenzverfahren besteht mit Blick auf die aufgelaufene bilanzielle Überschuldung derzeit nicht, da zu den bestehenden Darlehensverbindlichkeiten gegenüber dem Alleinaktionär in Höhe von € 154.557,93 zum 31.12.2009 eine Rangrücktrittserklärung abgegeben wurde.

11.
Dem Vorstand gehört an
 

Herr Dipl. Ing. Andreas Kühn, Alleinvorstand, Brandis

12.
Dem Aufsichtsrat gehören an
 

Herr Eugen Birkenpesch, Pensionär, Gößnitz

 

Frau Grit Kühn, Hausfrau, Brandis und

 

Frau Helga Birkenpesch, Pensionärin, Gößnitz

 

Leipzig, den 21. Juni 2010

ESTAG - Edelstahlbau AG

Vorstand

Dipl. Ing. Andreas Kühn

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