CDNet
AG
Trier
Jahresabschluss zum 30.06.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.074,00 |
9.370,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
554,00 |
816,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.520,00 |
8.554,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
76.360,18 |
75.582,91 |
| I.
Vorräte |
20.840,00 |
14.418,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
51.576,85 |
57.221,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.943,33 |
3.943,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
83.434,18 |
84.952,91 |
Passiva
|
|
30.6.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.928,76 |
37.957,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-37.500,00 |
-37.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
25.457,91 |
24.457,46 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.970,85 |
1.000,45 |
| B.
Rückstellungen |
4.833,18 |
1.978,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
33.672,24 |
45.017,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
83.434,18 |
84.952,91 |
Anhang
Durch das Bilanzrichtliniengesetz vom 19.12.1985 ist
für alle Kapitalgesellschaften spätestens ab dem
Kalenderjahr 1987 der Jahresabschluss gemäß
§ 264 (1) HGB um einen
ANHANGzu erweitern, der mit der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet.
Die wesentlichen Bestimmungen über den Inhalt
des Anhangs finden sich insbesondere in den Vorschriften
der §§ 284 -288 HGB. Über diese hinaus sind
aber zahlreiche einschlägige Vorschriften in anderen
Paragraphen zu beachten.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND DER GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
1.
Angaben von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung der Posten in der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte
gemäß § 255 HGB. Hiernach wurden alle
Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs-
(§ 255 (1) HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255
(2) HGB) bewertet.
Die Wertansätze erfolgen gemäß §
253 (1) HGB unter Berücksichtigung der zulässigen
Abschreibungen gemäß § 255 Absätze 2 -
4 HGB. Den steuerlichen Erfordernissen wurde Rechnung
getragen.
Sofern von steuerlichen
Sonderabschreibungsmöglichkeiten Gebrauch worden ist,
wurde dieser Ansatz auch handelsrechtlich gemäß
§ 254 HGB in Verbindung mit § 279 HGB
beibehalten.
Die Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB
wurden beachtet. Im übrigen sind alle Bewertungs- und
Bilanzierungsgebote und Wahlrechte nach den
handelsrechtlichen Normierungen berücksichtigt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den
effektiven Einstandswerten bzw. dem gewogenen
Durchschnittswert, die Erzeugnisse mit den
Herstellungskosten, wie zum Anlagevermögen
erläutert, bewertet. Notwendige Abwertungen aufgrund
des Niederstwertprinzips sind, soweit erforderlich,
vorgenommen.
Sofern erkennbare Risiken bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen vorhanden waren, ist diesen
durch Einzelwertberichtigung sowie durch
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen worden.
In den Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Insbesondere wurden die Vorschriften des § 249 HGB
beachtet.
2.
Angaben zu den Verbindlichkeiten - § 285 Nr. 1 a
HGB
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen
ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Verbindlichkeiten sind
mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
3.
Liquidator
Allein vertretungsberechtigter Liquidator ist
Herr Claus Dier, Im Pleil 3, 54293 Trier. Der
Liquidator ist von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
4.
Anlagegitter - § 268 (2) HGB
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage beigefügt.
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
1.1.2007 -
30.6.2007
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 33.672,24 EUR.
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 45.017,00 EUR.
|