Aedificia
Handelsgesellschaft mbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
797.208,67 |
590.684,79 |
| I.
Vorräte |
768.053,10 |
199.633,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.175,71 |
390.563,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.979,86 |
487,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
797.209,67 |
590.685,79 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
257.965,45 |
267.466,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
232.400,86 |
241.902,09 |
| B.
Rückstellungen |
5.675,25 |
226.759,74 |
| C.
Verbindlichkeiten |
533.568,97 |
96.459,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
797.209,67 |
590.685,79 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB
handelt, hat der gesetzliche Vertreter auf die Aufstellung
eines Lageberichtes verzichtet (§ 264 Abs. 1 S. 3
HGB).
Der Abschluss der Aedificia Handelsgesellschaft mbH,
Hamburg, für das Geschäftsjahr 2018 ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Es sind keine Umstände bekannt, die dazu
führen, dass der Jahresabschluss kein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt
(§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB).
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den handelsrechtlichen
Vorschriften (Bilanz §§ 266 ff. HGB; Gewinn- und
Verlustrechnung §§ 275 ff. HGB).
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2
EStG wird Gebrauch gemacht. Die Entwicklung des
Anlagevermögens ist einer gesonderten Anlage zu
entnehmen.
Die
Forderungen und die
sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem
Nennwert angesetzt, erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Wert-berichtigungen berücksichtigt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
wurden für die Kosten gebildet, die für die
Erstellung des Jahresabschlusses und der
Steuererklärungen entstehen. Darüber hinaus
wurden unter anderem Rückstellungen für die
Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs-pflichten und
Steuern gebildet. Die Rückstellungen wurden in der
Höhe angesetzt, wie sie nach kaufmännischer
Beurteilung notwendig sind.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
IV. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft hat im Jahr 2018 durchschnittlich 1
Arbeitnehmer beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB)
Angaben gem. § 264 Abs. 1a HGB:
Firma: Aedificia
Handelsgesellschaft mbH
Sitz: Hamburg
Handelsregister: Hamburg, HRB 47504
Geschäftsführer:
Herr Klaus Gerckens, Kaufmann, Hamburg
Hamburg, den 11.03.2019
……………………………………………….……………
Aedificia Handelsgesellschaft mbH
vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Klaus Gerckens
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2019 festgestellt.
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