Renting and operating of own or leased non-residential real estate
Master Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Alexander Bommel since 5/22/2023 | Procura |
Daniel Zahner since 5/22/2023 | Procura |
Volker Munderich since 5/22/2023 | Procura |
Erik Wolff since 12/9/2014 | Board Member |
Christian Pusch since 9/25/2013 | Board Member |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
ICT AGKohlbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Rechnungslegungsgrundsätze Die ICT AG (kurz: ICT; Amtsgericht Stuttgart, HRB 225034) weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264 und 267 Abs. 2 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Von den Erleichterungen des § 288 HGB für den Anhang wurde Gebrauch gemacht. Ergänzend dazu waren die Vorschriften des Aktiengesetzes zu beachten. Die projektbezogenen Reisekosten wurden in Vorjahren in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden diese dem Rohergebnis zugeordnet, um die Ertragslage der Gesellschaft besser abzubilden. Für Vergleichszwecke wurde der Ausweis auch im Jahr 2022 angepasst. Die projektbezogenen Reisekosten belaufen sich auf TEUR 714 (i.V. TEUR 744). Darüber hinaus entsprechen Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung den Vorjahresgrundsätzen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Die Softwarelizenzen werden in Erweiterung des gesetzlichen Gliederungsschemas unter dem Posten Immaterielle Vermögensgegenstände ausgewiesen und sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibung bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf Jahren vorgenommen. Zugänge wurden zeitanteilig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Abnutzbare, bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 250,00 und bis EUR 800,00 werden im Zugangsjahr unter analoger Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG aktiviert und sofort abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und der unfertigen Leistungen erfolgt zu Einzelkosten zuzüglich eines angemessenen Gemeinkostenzuschlags. Den Risiken aus längerer Lagerdauer oder eingeschränkter Verwertbarkeit wurde durch angemessene Abschläge Rechnung getragen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Es wurde verlustfrei bewertet. Zur Berücksichtigung unzureichender Gängigkeit bzw. fehlender Verwertbarkeit wurden bei den Waren zum Bilanzstichtag Abschläge vorgenommen, deren Höhe sich artikelbezogen nach dem Jahr der Anschaffung ermittelt. Liegt die Anschaffung zum Bilanzstichtag mehr als ein Jahr zurück, beträgt die Wertberichtigung 25 %. Liegt die Anschaffung mehr als zwei Jahre zurück, beträgt die Wertberichtigung 50 %, bei drei Jahren 75 %. Liegt die Anschaffung mehr als vier Jahre zurück, beträgt die Wertberichtigung 90 %. Eine weitergehende Abwertung wird nur noch nach Maßgabe des jeweiligen Einzelfalls vorgenommen. Die geleisteten Anzahlungen sind zum hingegebenen Betrag bewertet und ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB unter den Vorräten auf der Aktivseite offen abgesetzt und ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1,0 % gebildet worden. Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,82 % (im Vorjahr 1,78 %) und basiert auf dem von der Deutsche Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 1,0 % bei den Renten ausgegangen. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 19.049. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen), werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem sogenannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sogenannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung). Soweit die Rückdeckungsversicherungen leistungskongruent zu den Pensionsverpflichtungen sind, wurde in Übereinstimmung mit IDW RH FAB 1.021 die Bewertung der Rückdeckungsversicherungen abweichend vom Zeitwert entsprechend der Bewertung der Pensionsverpflichtungen vorgenommen (kongruente Bewertung). Der beizulegende Zeitwert des Depotvermögens ist die Summe der am Bilanzstichtag notierten Börsenpreise der im Depot befindlichen Wertpapiere. Erfolgswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis gezeigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag bilanziert. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss auch unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Vorratsvermögen Der Einkauf von Waren erfolgt grundsätzlich auf Basis bestehender Kundenaufträge, so dass bereits bei Bezug solcher Waren die spätere Verwendung für konkrete Projekte regelmäßig determiniert ist. Gleichwohl können solche Waren durch die Gesellschaft auch für eine abweichende Disponierung verwendet werden. Eine Lieferverpflichtung hinsichtlich des spezifischen Vermögensgegenstands besteht vor einer Verwendung für das konkrete Kundenprojekt nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt werden solche Vermögensgegenstände deshalb im Posten Waren ausgewiesen. 3. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 270.900 ist in 270.900 Stückaktien eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Namen und sind nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar. Zum Bilanzstichtag besteht kein genehmigtes Kapital. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen und der Rückdeckungsversicherungen, aufgrund der kongruenten Bewertung, mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 19.049. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Der Betrag aus der Bilanzierung des Deckungsvermögens zum Zeitwert ist gem. § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB in Höhe von EUR 49.582 ausschüttungsgesperrt. 4. Rückstellungen Pensionsverpflichtungen Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden folgende Werte ermittelt:
Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen EUR 893.207,38. Der Ausweis des nicht verrechneten Teils dieser Pensionsrückstellungen erfolgt in Höhe von EUR 928.601 (i. V. EUR 1.035.013) im Posten Pensionsrückstellungen. Im Finanzergebnis wurden Erträge und Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von EUR 66.024,58 und Zinseffekte aus den Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 33.663,00 gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Den Verbindlichkeiten stehen folgende aufgeführte Sicherheiten gegenüber: Abtretung der Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen, Sicherungsübereignung des Warenlagers und des Mietparks sowie Grundschulden einer im Eigentum der Gesellschaft stehenden Immobilie in Höhe von TEUR 2.200. Es bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenstände. C. Sonstige Angaben I. Beteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen eine Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:
II. Haftungsverhältnisse Mit der ICT Holding GmbH, Kohlberg, besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die ICT hat sich verpflichtet ihre Jahresüberschüsse abzuführen. Die ICT Holding GmbH hat sich verpflichtet entstehende Jahresfehlbeträge der Gesellschaft auszugleichen. Gemäß § 73 AO haftet die Gesellschaft als Organgesellschaft für die Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer des Organträgers. III. Art und Zweck von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften Die Gesellschaft hat KFZ-Leasingverträge sowie Verträge über Leasing von LED-Wänden, Plasmabildschirmen und weiteren Geräten für deren Mietpark abgeschlossen, welche der mittelfristigen Verbesserung der Liquidität sowie der Verbesserung der Eigenkapitalquote dienen. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden im Jahre 2023 nicht getätigt. IV. Konzernabschluss des Mutterunternehmens Die BWK GmbH Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart als mittelbar beteiligtes Mutterunternehmen stellt gem. § 285 Nr. 14 sowie Nr. 14a HGB für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen den Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister bekannt gemacht. V. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
VI. Personal Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer gliedert sich wie folgt:
VII. Organe der Gesellschaft Zum Vorstand im Jahr 2023 waren bestellt:
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde für die Vergütung des Vorstands sowie für ehemalige Vertreter des Vorstands in Anspruch genommen. Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2023 an:
Die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 betrug EUR 40.000. In den Pensionsrückstellungen sind nach Verrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB Rückstellungen für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans in Höhe von EUR 156.555 und für ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats in Höhe von EUR 772.046 enthalten. Die Pensionsverpflichtungen betragen für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans EUR 512.517 sowie für ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 1.358.873. An ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats wurden im Berichtsjahr EUR 55.342,20 bezahlt. VIII.Nachtragsbericht Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet.
Kohlberg, den 2. Mai 2024 ICT AG Der Vorstand Christian Pusch, Vorsitzender des Vorstands Erik Wolff, Vorstand Angabe gemäß § 328 HGB: Der Jahresabschluss der ICT AG, Kohlberg, für das Geschäftsjahr 2023 ist durch Beschluss des Aufsichtsrats am 20. Juni 2024 gebilligt und damit festgestellt worden. Entwicklung des Anlagevermögens der ICT AG, Kohlberg, im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Darstellung des Geschäftsverlaufs 1. Generelle Aussagen zur Gesellschaft Die ICT AG (kurz: ICT) ist ein Lösungsanbieter und Full-Service-Dienstleister in der Live-Kommunikation. Wir installieren und betreiben Medientechnik für Messen, Retail Stores, Events, TV & Film, Markenwelten sowie Studios. Kurz: Wir bauen großen Marken die bestmögliche Bühne im Raum und das seit 1988. Zu unseren Kunden gehören klangvolle Namen wie unter anderem BMW, Mercedes, Siemens, Bosch und ZF. Sie profitieren von unseren innovativen und zukunftsweisenden Lösungen. Das operative Geschäft der ICT gliedert sich im Wesentlichen in zwei Bereiche: a) Messe & Events Im Fokus steht die Ausstattung von Messeständen und Veranstaltungen mit der erforderlichen Medientechnik. Die ICT stellt das gesamte technische Equipment, Planung, Logistik, Teams für Aufbau, Abbau und den Betrieb während der Messezeit bereit. Ein umfassender eigener Gerätepark steht für die mehr als tausend Projekte jährlich zur Verfügung. Lastspitzen werden mit Partnern abgedeckt. So kann die ICT auch größte Veranstaltungen realisieren. b) Systemlösungen Gerade große Marken betreiben erheblichen Aufwand, um ihren Kunden unvergessliche Erlebnisse anzubieten. Solche Gesamtlösungen bestehen aus vielen tausend technischen Komponenten, Software und komplexen Programmen, um dann im Dauereinsatz zuverlässig zu arbeiten. Dies erfordert neben Beratung, Planung, Entwicklung, Lieferung, Installation, Programmierung, Qualitätssicherung und Inbetriebnahme auch die regelmäßige Wartung. 2. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und Branche Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank in 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,3 %. Wir gehen davon aus, dass der Medientechnikmarkt in 2023 deutlich gewachsen ist durch die steigende Digitalisierung und die Zunahme von Markeninszenierungen. B. Darstellung der Lage / finanzielle Leistungsindikatoren 1. Umsatz- und Ertragslage Im Geschäftsbereich Messe & Events haben wir in 2023 ein Wachstum erzielt (Umsatzwachstum: EUR 2 Mio. bzw. 11 %) und konnten an den Vor-Corona-Erfolgen anknüpfen. Dabei ist es uns gelungen, die Marge beizubehalten. Auch für den Geschäftsbereich Systemlösung stellt das Jahr 2023 einen Wendepunkt dar, mit einem Umsatzwachstum in Höhe von EUR 2 Mio. bzw. 18 %. Dabei konnten wir die Marge ausbauen, die aber noch unter unseren Erwartungen liegt. Im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete die ICT Umsatzerlöse in Höhe von EUR 33 Mio. gegenüber einem Vorjahresumsatz in Höhe von EUR 29 Mio. und liegt damit nahezu im Plan. Die Umsatzerlöse entfielen in Höhe von EUR 13 Mio. (Vorjahr: EUR 11 Mio.) auf die Systemlösungen. In Höhe von EUR 20 Mio. (Vorjahr: EUR 18 Mio.) wurden Erlöse durch den Geschäftsbereich Messe & Events erwirtschaftet. Die Materialaufwendungen lagen im Berichtsjahr bei EUR 16 Mio. nach EUR 13 Mio. im Vorjahr. Die Materialeinsatzquote im Verhältnis zur Gesamtleistung lag bei 47 % (Vorjahr: 46 %), was auf den Produktmix zurückzuführen ist. Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2023 liegen bei EUR 10,5 Mio. (Vorjahr: EUR 9,8 Mio.) aufgrund Gehaltsanpassungen in Folge der hohen Inflation. Die Abschreibungen lagen mit EUR 2 Mio. über dem Vorjahresniveau. Der Zuwachs kommt vor allem durch größere Investitionen zum Ende 2022 in den Mietgerätepark. Im Geschäftsjahr 2023 wurden dabei direkte Investitionen ins Sachanlagevermögen in Höhe von EUR 1,6 Mio. vorgenommen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit EUR 4 Mio. unter dem Vorjahresniveau. Die Quote der sonstigen betrieblichen Aufwendungen zur Gesamtleistung lag bei 11,8 % gegenüber 15,5 % im Vorjahr. Insbesondere die Gebäudekosten konnten deutlich reduziert werden. Insgesamt wurde im Geschäftsjahr 2023 ein EBIT in Höhe von EUR 1,6 Mio. erwirtschaftet gegenüber EUR 0,8 Mio. im Geschäftsjahr 2022. Das Finanzergebnis lag bei EUR 0,1 Mio. und damit um TEUR 257 unter dem Vorjahr. Im Finanzergebnis ist eine Ausschüttung der Schweizer Tochtergesellschaft ICT Swiss Experience GmbH enthalten. Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags wird der Gewinn an die Gesellschafterin abgeführt. 2. Vermögens- und Finanzlage Das Anlagevermögen hat sich von EUR 6 Mio. im Vorjahr auf EUR 5 Mio. reduziert. Das Umlaufvermögen erhöht sich von EUR 8 Mio. im Vorjahr auf EUR 9 Mio. Der Anstieg im Vorratsvermögen ist im Wesentlichen auf zwei größere Projekte zurückzuführen, die im Jahr 2024 realisiert werden. In Höhe von EUR 2 Mio. wurden Anzahlungen der Kunden vereinnahmt. Der Bilanzgewinn hat sich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages nicht verändert. Das Eigenkapital ist mit EUR 4,9 Mio. konstant und die Eigenkapitalquote liegt bei 32 %. 3. Finanzierung Am Bilanzstichtag standen für den operativen Geschäftsbetrieb und für Investitionen Kontokorrent - und Avallinien in Höhe von EUR 10 Mio. (davon für Kredite max. EUR 6,5 Mio.) zur Verfügung. Die in Anspruch genommenen Kontokorrentverbindlichkeiten betragen EUR 1,4 Mio. (Vorjahr: EUR 1,7 Mio.). Darüber hinaus bestehen Darlehen mit fester Laufzeit in Höhe von EUR 1,9 Mio. 4. Mitarbeiter Um die zukünftige Leistungsstärke und Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen zu können, legt ICT großen Wert auf eine gute und umfassende Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter. Ein großer Anteil der Fachkräfte im Bereich Technik wird innerhalb der ICT ausgebildet. In der ICT standen zum 31. Dezember 2023 insgesamt 17 Mitarbeiter (Vorjahr: 15) in einem Ausbildungsverhältnis. C. Voraussichtliche Entwicklung Der Sachverständigenrat geht für das Jahr 2024 mit einem minimalen BIP-Zuwachs in Höhe von 0,2 % aus. Wir gehen davon aus, dass der Einsatz von Medientechnik im Bereich Messe & Events in den nächsten Jahren weiter wachsen wird, weil Marken immer mehr investieren müssen, um ihren Auftritt von anderen Marktteilnehmern abzugrenzen. Eine starke Markenbindung aufzubauen oder aufrecht zu erhalten, wird immer schwieriger. Im Bereich Systemlösung setzt sich der Trend fort, dass Medientechnik mehr und mehr zur Commodity wird und daher die Marge sinkt. Daher fokussieren wir uns als Qualitätsführer und Pionier auf Nischenmärkte mit Spezialanwendungen. Dabei sind wir besonders im Bereich Simulation & Training sowie Studiobau aktiv. In diesen Bereichen konnten wir uns einen Technologie- und Wissensvorsprung zu unseren Wettbewerbern verschaffen. Durch eine Verstärkung des Vertriebes in der Systemlösung wollen wir den Umsatz in 2024 im Vergleich zum Vorjahr deutlich steigern. Im Bereich Messe & Events planen wir vorsichtig mit einem Umsatz auf Vorjahresniveau, da eine Stagnation des BIP's zu Sparmaßnahmen bei unseren Kunden führen kann. Nach aktuellem Planungsstand für das Geschäftsjahr 2024 gehen wir von einem Umsatz in Höhe von EUR 39 Mio. aus, jedoch sinkt die durchschnittliche Marge der Systemlösung durch einige Großprojekte. Unser Ziel ist es, die Fixkosten stabil zu halten und Spitzen noch stärker mit externen Dienstleistern abzudecken. Insgesamt rechnet die ICT mit einer EBIT-Marge in Höhe 5 % vor Ergebnisabführung. Darüber hinaus planen wir für das Jahr 2024 uns nach ISO14001 (Umweltmanagementnorm) und ISO45001 (Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) zertifizieren zu lassen. 1. Chancenbericht Die ICT verfügt über eine schlagkräftige und flexible Organisation sowie über einen überaus hohen Qualitätsstandard. Die vorhandene große Angebotsbandbreite unterschiedlichster Technologien im High-Level-Segment mit eigenen Produkten und Alleinvertretungen namhafter Hersteller sichern auch weiterhin den heutigen Wettbewerbsvorsprung. Weiterhin wurde der Service- und Instandhaltungsbereich für unsere Kunden ausgebaut. Namenhafte Kunden bedienen sich dieser Dienstleistung. Dieser Bereich soll langfristig weiter ausgebaut werden. 2. Risikobericht Umfeld-, branchen-und unternehmensstrategische Risiken Die zukünftige Geschäftsentwicklung der ICT unterliegt den allgemeinen gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Risiken. Der seit Jahren zu beobachtende Preisverfall und zunehmende Wettbewerb bringen das Risiko sinkender Margen mit sich. Im Vermietungsgeschäft bestehen traditionell langjährige Kundenbeziehungen zur Industrie. Aufgrund des Geschäftsumfangs der ICT in diesem Bereich kann eine gewisse Abhängigkeit der ICT von einzelnen Kunden bzw. Projekten nicht ausgeschlossen werden. Maßgeblich sind hier auch die Entscheidungen wichtiger Branchenführer über deren Teilnahme an bisher wichtigen Messen. Die Geschäftsentwicklung der ICT wird auch zukünftig durch die konjunkturelle Entwicklung beeinflusst werden. Gegebenenfalls können auch weitere weltpolitische Krisen einen negativen Einfluss auf die Konjunktur- und Geschäftsentwicklung in den Jahren 2024 und 2025 haben. Personelle Risiken Es besteht das Risiko, qualifiziertes Personal nicht im erforderlichen Umfang rekrutieren zu können. Dieser Effekt wird durch die aktuelle Wettbewerbssituation verstärkt. Dem Risiko versuchen wir durch ein deutlich ausgebautes Ausbildungsprogramm entgegenzuwirken, dazu bieten wir mehr Ausbildungsberufe und wieder duale Studienplätze an. Informationstechnische Risiken Die ICT begegnet möglichen Risiken im EDV-Bereich mit Sicherungssystemen für Programme und Datenhaltung. Die Verbindung interner und externer Netzwerke wird durch eine Firewall-Technik geschützt, die ständig weiterentwickelt wird. Sicherheit und Verfügbarkeit der Rechner, Daten und Anwendungen werden umfassend überwacht. Es erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit IT-Experten, um stets aktuell zu bleiben sowie die Überprüfung der Notfallpläne. Risikomanagement Um eine sich weiter verschlechternde Marktsituation und eine damit verbundene Gefährdung des Fortbestands des Unternehmens ggf. frühzeitig zu erkennen, hat die ICT ein umfassendes Berichtswesen implementiert. Bestandsgefährdende Risiken werden systematisch erfasst, bewertet und an den Vorstand kommuniziert. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass Risiken der künftigen Entwicklung, die sich auf den Fortbestand des Unternehmens auswirken können, rechtzeitig identifiziert, bewertet und kontrolliert werden. Das Risikomanagement wird laufend weiterentwickelt und ergänzt, um zukünftige Entwicklungen, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ICT nachhaltig beeinflussen, frühzeitig zu erkennen. D. Zweigniederlassungen Die Gesellschaft unterhält nicht eingetragene Zweigniederlassungen in München sowie Berlin, Köln und Frankfurt.
Kohlberg, den 2. Mai 2024 ICT AG Der Vorstand Christian Pusch Erik Wolff Vorsitzender des Vorstands Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersFür Zwecke der Offenlegung wird der Jahresabschluss im Rahmen der Offenlegungserleichterungen nach §§ 326 ff. HGB gekürzt wiedergegeben. Der nachfolgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht: "An die ICT AG, Kohlberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ICT AG, Kohlberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ICT AG, Kohlberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Reutlingen, 2. Mai 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Stefan Trieflinger, Wirtschaftsprüfer Cornelius Pietrzik, Wirtschaftsprüfer BERICHT des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023Während der Berichtszeit hat der Vorstand der ICT AG den Aufsichtsrat in dessen Sitzungen umfangreich über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet. Einen Schwerpunkt der Berichterstattung durch den Vorstand bildeten, neben der laufenden Berichterstattung über die aktuelle Umsatz- und Ergebnissituation, insbesondere Statusberichte über aktuelle Großprojekte, technologische Entwicklungen sowie über die Risikofelder des institutionalisierten Risikomanagements. Der Aufsichtsrat hat in seinen vier Sitzungen, die im Geschäftsjahr 2023 stattgefunden haben, die Berichte des Vorstands besprochen sowie Fragen der Geschäftspolitik, der Geschäftslage und der weiteren Entwicklung der Gesellschaft mit dem Vorstand intensiv beraten. Geschäftsvorgänge, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften und von besonderer Bedeutung waren, sind mit dem Vorstand eingehend erörtert und genehmigt worden. Anhand der Berichte und der vom Vorstand erteilten Auskünfte hat sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Zusätzlich zu der Berichterstattung durch den Vorstand in den Aufsichtsratssitzungen hat dieser laufend alle wichtigen Themen mit dem Aufsichtsrat erörtert. Schwerpunkt im Berichtszeitraum war die Erörterung der vom Vorstand erarbeiteten Maßnahmen zum Aufbau der Pipeline in der Systemintegration. Ein weiterer Schwerpunkt lag in der Sicherstellung der Liquidität. In der letzten Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahres wurde eingehend die Planung des Geschäftsjahres 2024 zwischen Aufsichtsrat und Vorstand diskutiert. Gerade die Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine, die damit einhergehende Inflation durch die Erhöhung der Energiekosten beeinflussen weiterhin die Weltwirtschaft und damit die Konjunkturaussichten für die nächsten Jahren. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht wurden von dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Reutlingen, geprüft. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht jedem Aufsichtsratsmitglied übersandt. Der Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung mit der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ausführlich erörtert. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht des Vorstands sowie den Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung überprüft. Der Aufsichtsrat hatte keine Einwendungen und schloss sich den Ergebnissen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch den Abschlussprüfer an. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, er ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für die verantwortungsvolle Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr und spricht ihnen dafür seine besondere Anerkennung aus.
Kohlberg, den 20. Juni 2024 Margit Müller, Vorsitzende des Aufsichtsrats |
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Erection of frames and constructional timber works
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