(m)eatery
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
260.001,00 |
1.337.900,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
260.000,00 |
1.337.899,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
208.069,15 |
274.778,71 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
73.938,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
70.053,57 |
86.923,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
138.015,58 |
113.916,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.858,09 |
4.709,55 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.964.022,40 |
2.562.334,46 |
| Aktiva |
4.434.950,64 |
4.179.722,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
200.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.762.334,46 |
2.228.293,95 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.401.687,94 |
534.040,51 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.964.022,40 |
2.562.334,46 |
| B.
Rückstellungen |
18.800,00 |
35.180,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.416.150,64 |
4.144.542,72 |
| Summe
Passiva |
4.434.950,64 |
4.179.722,72 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die (m)eatery GmbH mit Sitz in Hamburg wird im
Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter
der Nummer HRB 118908 geführt.
Der Jahresabschluss der (m)eatery GmbH zum 31.
Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Das
Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde
beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenmerkmalen handelt es sich bei der
Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter
Beachtung der generellen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a
HGB und der für Kapitalgesellschaften geltenden
besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen der
§§ 268 bis 274a HGB. Die
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden
unverändert gegenüber dem Vorjahr
beibehalten und entsprechen dem
Grundsatz der
Unternehmensfortführung,
dem Vorsichts- und
Realisationsprinzip sowie den
Grundsätzen der
Bewertungsstetigkeit,
Einzelbewertung und
Periodenabgrenzung.
Die Gesellschaft ist zum 31.12.2023 mit EUR
3.964.022,40 bilanziell überschuldet. Eine
Überschuldung mit der Folge einer
Insolvenzantragspflicht besteht jedoch nicht, da es sich
überwiegend um in Vorjahren
kumulierte Anlaufverluste sowie für 2020 bis 2022
um Corona-Pandemie bedingte
Jahresverluste handelte. Der eigene
Restaurantbetrieb wurde zum 31.12.2023 eingestellt.
Für den übrigen Geschäftsbetrieb
besteht eine positive
Fortbestehensprognose im Sinne des
§ 19 Abs. 2 InsO.
Gegenüber deutschen Gesellschaften der
Firmengruppe Gerlach wurde darüber hinaus
zugesichert, dass die finanzielle
Unterstützung durch andere Gesellschaften der
Firmengruppe auch zukünftig
gewährleistet ist.
Daher erfolgt die
Bilanzierung unter der Annahme der
Unternehmensfortführung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Erläuterungen zur Bilanz
Entgeltlich erworbene
immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Bei dauernder Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände
ausschließlich linear vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
von mehr als EUR 250,00 netto und nicht mehr als EUR 800,00
netto werden jährlich in einen Sammelposten
eingestellt; unabhängig von der
individuellen Nutzungsdauer
wird eine fiktive Nutzungsdauer von
fünf Jahren unterstellt. Entsprechende
Kosten für die Anschaffung von
Vermögensgegenständen bis zur Höhe von
EUR 250,00 netto werden unmittelbar als
betrieblicher Aufwand behandelt.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger
waren, werden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie der
Kassenbestand und die
Guthaben bei
Kreditinstituten werden
grundsätzlich zum Nominalwert, jedoch unter
Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Soweit erforderlich werden Forderungen gegen und
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen
unter Vornahme von Mitzugehörigkeitsvermerken unter
den sonstigen
Vermögensgegenständen bzw.
den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Unter nahestehenden
Unternehmen werden die Unternehmen
verstanden, die in einen
zusammengefassten Abschluss von
Unternehmen der Gerlach-Gruppe einbezogen
werden.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Auszahlungen vor dem Stichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag bilanziert
und entspricht dem im Gesellschaftsvertrag
festgelegten und in voller Höhe
eingezahlten Stammkapital der Gesellschaft (EUR
200.000,00).
Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags
bewertet und sichern erkennbare Risiken in ausreichender
Höhe ab.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR
1.954.900,00 (31.12.2022: TEUR 1.791,7) enthalten.
Die Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten
auf:
-bis zu einem Jahr: EUR 923.250,64 (31.12.2022: TEUR
4.106,2)
-mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren: EUR
326.080,00 (31.12.2022: TEUR 3,2)
-mehr als fünf Jahre: EUR 3.166.820,00
(31.12.2022: TEUR 35,2)
Sonstige Angaben
Arbeitnehmerzahl
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach
§ 267 Abs. 5 HGB im Geschäftsjahr 2023 wurde
nach den Quartalswerten des Kalenderjahres ermittelt
und betrug 22.
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, 18.06.2024,
gez.
Gregor-Alexander Gerlach
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2024
festgestellt.
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