Master Data

Registry
Register court Rostock HRB 11351
Previous
H & F Verwaltungs-GmbH
Registered
9/30/2009
Industry
Computer consultancy activitiesEngineering activities for technical building equipmentEngineering activities for other technical facilities projects
Purpose
- Beratungen und Planung im Bereich Elektrotechnik und IT-Technik, - Erichtung und Betrieb von Energiererzeugungsanlagen, Elektroanlagen und IT-Systemen.

History

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Management

NameRole
Torsten Morwinsky
since 4/3/2024
Managing Director
Olaf Schulz
since 6/16/2020
Managing Director

Beneficial Owners

Identified persons (5)

NameOwnership
29.80%
29.80%
A****** F*****
12.62%

Unresolved chains (1)

NameOwnership
KATO GmbHSelf-held cycle
15.60%

Shareholders

5 shareholders

GmbH structure

4 of 5 shown

Germany
€7,530
30.00%
Ostseebad Rerik
€6,275
25.00%
Rostock
€6,275
25.00%
R**** K****
€2,510
10.00%

Holdings

NameOwnership
50.00%
30.00%

Financial Report

H&F Verwaltungs-GmbH

Kavelstorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013

Bilanz

Aktiva

  30.9.2013
EUR
30.9.2012
EUR
A. Anlagevermögen 359.043,18 380.702,00
I. Sachanlagen 181.602,50 194.794,00
II. Finanzanlagen 177.440,68 185.908,00
B. Umlaufvermögen 5.811.655,13 6.645.193,80
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.508.961,63 4.354.592,69
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.302.693,50 2.290.601,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.576,00 12.353,14
Bilanzsumme, Summe Aktiva 6.177.274,31 7.038.248,94

Passiva

   
  30.9.2013
EUR
30.9.2012
EUR
A. Eigenkapital 5.178.456,85 5.118.226,35
I. gezeichnetes Kapital 25.100,00 25.100,00
II. Kapitalrücklage 499.900,00 499.900,00
III. Bilanzgewinn 4.653.456,85 4.593.226,35
B. Rückstellungen 597.207,67 549.089,00
C. Verbindlichkeiten 401.609,79 1.370.933,59
Bilanzsumme, Summe Passiva 6.177.274,31 7.038.248,94

Anhang

Allgemeines

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB.

Die Buchführung wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB erstellt. Der aus der Buchführung entwickelte Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH- Gesetzes erstellt. Bilanzierung und Bewertung erfolgen gemäß §§ 242 ff. HGB.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Bilanzposten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Dabei wurden die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten in der vorgeschriebenen Reihenfolge gesondert ausgewiesen.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten wurden gemäß § 255 Abs. 1 HGB ermittelt. Selbst hergestellte Anlagegüter sind nicht enthalten, so dass eine Bewertung zu Herstellkosten nicht zu erfolgen hatte.

Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 280 HGB waren nicht vorzunehmen.

Planmäßige Abschreibungen erfolgten gem. § 253 Abs. 2 HGB linear und zeitanteilig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertaufholungen gemäß § 280 HGB waren nicht vorzunehmen. Steuerrechtliche Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Es erfolgte eine Teilwertabschreibung aufgrund dauerhafter Wertminderung bei einer Rückdeckungsversicherung.

Das Anlagevermögen wird in einem Anlageverzeichnis geführt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Bankbestände sind aus den Kontoauszügen der Bankkonten ersichtlich. Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgte zum Nennwert.

Über die sonstigen Vermögensgegenstände wurden genaue Aufzeichnungen geführt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB entsprechend der Verursachung der Aufwendungen gebildet.

Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rücklagen

Rückstellungen wurden gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet. Der Wertansatz erfolgte gemäß

§ 253 Abs. 1 HGB im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen Euro 407.389,00.

Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss

Gliederung der Restlaufzeiten

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Davon ausgenommen sind die Darlehen in Höhe von TEUR 2.864 (VJ: TEUR 2.600), die der KATO GmbH gewährt wurden. Diese haben eine Restlaufzeit von zwischen 1 bis 5 Jahren.

Verbindlichkeiten

Die unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verpflichtungen sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig.

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 360.904,60 (Vorjahr: Euro 360.904,60)

Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Name Vorname Ort
Wacker Karsten Worpswede
Felske Andreas Kavelstorf

Den Geschäftsführern wurde von der Gesellschafterversammlung jeweils Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt.

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat mit der H&F Elektroanlagen- und Generatorservice GmbH eine harte Patronatserklärung vereinbart. Diese Erklärung beinhaltet die uneingeschränkte Verpflichtung, die H&F Elektroanlagen- und Generatorservice GmbH in der Weise finanziell auszustatten, dass diese stets in der Lage ist, sämtliche bestehende, künftige und bedingte Ansprüche aus den in der Patronatserklärung genannten Leasingverträgen zu erfüllen.

Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen oder abgegebenen Patronatserklärungen ist nicht zu rechnen.

Gewährte Vorschüsse und Kredite

Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung wurden nicht gewährt.

Beteiligung

Name Sitz Stammkapital gesamt
Euro
Beteiligung v.H. Beteiligung
in Euro
H&F Industry Data GmbH Kavelstorf 500.000 30 150.000,00
H&F Industrial Control Panels GmbH Kavelstorf 25.000 30 7.500,00
H&F Pro Aqua GmbH Kavelstorf 25.000 50 12.500,00

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 14.10.2014 festgestellt.

Unterschrift der Geschäftsleitung

 

Kavelstorf, 14. Oktober 2014

gez. Karsten Wacker

gez. Andreas Felske

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