Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 128591
Registered
8/18/2010
Industry
Management activities of other holding companiesActivities of holding companiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
Der Erwerb und Verkauf sowie Management von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Geschäfte, die einer Bankerlaubnis bedürfen, werden nicht ausgeübt.

History

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Management

NameRole
Hans-Udo Dr. Klein
since 9/12/2024
Managing Director
Gabor Beyer
since 8/18/2010
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

10 shareholders

GmbH structure

5 of 10 shown

Germany
€10,000
40.00%
Germany
€4,375
17.50%
Germany
€3,155
12.62%

Holdings

NameOwnership
No data available

Financial Report

BTO Holding GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 13.08.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
12.8.2010
EUR
A. Anlagevermögen 6.275,00 0,00
I. Finanzanlagen 6.275,00 0,00
B. Umlaufvermögen 17.799,63 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 74,99 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.724,64 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 24.074,63 0,00

Passiva

31.12.2010
EUR
12.8.2010
EUR
A. Eigenkapital 23.724,63 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 1.275,37 0,00
B. Rückstellungen 350,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 24.074,63 0,00

Anhang

für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Daneben werden für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses die größenabhängigen Erleichterungen nach § 326 HGB genutzt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Beteiligungen des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 74,99 € 0,00 €

Unter den Forderungen werden keine Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von 25.000,00 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Sonstige Angaben

Anteilsbesitz

An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20%

Name und Sitz der
Gesellschaft
Anteil am Kapital in % Eigenkapital in Tsd. EUR Ergebnis in Tsd. EUR Geschäftsjahr
AET GmbH 25,10 % 6,275 - 74,219 2010

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Gabor Beyer und Herrn Christian Schneider.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Berlin, 27.12.11

...........................................

Gabor Beyer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.12.2011.

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