AKTIPHON
GmbH
Lilienthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5,00 |
5,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.073,47 |
9.575,82 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
14.237,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.078,47 |
23.818,10 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.826,88 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.700,00 |
1.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
18.551,59 |
22.118,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
18.551,59 |
22.118,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.078,47 |
23.818,10 |
sonstige Berichtsbestandteile
Es handelt sich bei der GmbH um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die
Bilanzsummen sind den beigefügten Bilanzen zu
entnehmen. Die Anzahl der Beschäftigten lag im
Jahresdurchschnitt bei unter 50. Die Umsatzerlöse
betrugen weniger als € 9.680.000.
Pflichtangaben gem. §§ 284, 285 i.V.m.
§ 288 HGB:
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßige Abschreibung wurde
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von € 150,00 wurden im Jahr des Zuganges
aktiviert und vollständig abgeschrieben. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert
von über € 150,00 bis € 1.000,00 wurden im
Jahr des Zuganges in einem Sammelposten zusammengefasst,
der über einen Zeitraum von fünf Jahren
abgeschrieben wird. Die Vorräte wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.10.2013 festgestellt.
Lilienthal, 24.10.2013, gez. Andrea
Russ-Hauschild
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