Elektro GmbH PlagwitzLiquidated

04178 Leipzig, DEU

Master Data

Registry
Register court Leipzig HRB 12020
Registered
6/7/1996
Industry
Repair of electrical equipmentElectrical installationManufacture of wiring devices
Purpose
1. Beratung, Planung, Verkauf, Handel, Reparatur und komplette Neuinstallation von elektrischen Anlagen aller Art. 2. Reparatur- und komplette Neuinstallation von Brandschutz- Alarm- und Einbruchsmeldeanlagen.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Angelika Kermer-Witt
since 2/10/2022
Liquidator

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Elektro GmbH Plagwitz

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 50.218,00 63.686,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 50.217,00 63.685,00
B. Umlaufvermögen 203.357,37 251.168,45
I. Vorräte 1.884,90 2.450,43
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.135,75 40.553,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 140.336,72 208.164,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.493,65 238,02
D. Aktive latente Steuern 26.014,00 22.127,00
Summe Aktiva 281.083,02 337.219,47

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 172.973,57 209.486,35
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 143.921,75 111.449,35
III. Jahresüberschuss 3.487,23 72.472,41
B. Rückstellungen 44.215,59 45.865,80
C. Verbindlichkeiten 63.893,86 81.867,32
Summe Passiva 281.083,02 337.219,47

Anhang

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeine Angaben

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

II. Bilanzierungsmethoden

III. Bewertungsmethoden

B. Ergänzende Angaben

I. Geschäftsführung

II. Arbeitnehmer

A. Allgemeine Angaben

Die Elektro GmbH Plagwitz hat ihren Sitz in Leipzig und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig (Reg.Nr. HRB 12020).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren / modifizierten Teilwertverfahren ermittelt.

Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:

Der modifizierte Teilwert wurde in Anlehnung an die Berechnungsmethode des § 6a EStG ermittelt, bei Anwendung der biometrischen Grundlagen aus den Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck, unter Verwendung des Aktivenbestandes und folgender Parameter:

Zinssatz 2,30 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen %
zugrunde gelegte Sterbetafel

Anwartschaften und laufende Renten wurden mit monatlicher Zahlungsweise berücksichtigt.

Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen wurde gem. § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB mit dem anteiligen Aktivwert der Rückdeckungsversicherung, welcher dem Zugriff aller Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersvorsorgeverträgen dient, saldiert.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

Erfüllungsbetrag der Schulden 252.673,00 Euro
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte 48.400,68 Euro
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte 231.319,00 Euro
verrechnete Aufwendungen 6.434,00 Euro
verrechnete Erträge Euro

Zur Bestimmung des Zeitwertes mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:

Es ergeben sich somit nachfolgende Unterschiedsbeträge (gem. § 253 Absatz 6 Satz 1 und 3 HGB):

Erfüllungsbetrag zum 31.12.2020 (Zinssatz: 1,60%) 274.808,00 Euro
Ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag (gem. § 253 Abs. 6 HGB) 22.135,00 Euro

Die Mitteilung der Zeitwerte erfolgte durch die Versicherungsträger mit Datum vom 08.01.2021 und 06.04.2021.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Der für die Ausschüttung gesperrte Betrag i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB besteht in Höhe von EUR 25.642,00. Ein Betrag iHv. 26.014,00 EUR entfällt auf die Aktivierung latenter Steuern. Aus den abweichenden Bewertungs- und Abschreibungsmodalitäten zwischen Handels- und Steuerrecht ergeben sich Rückstellungen für latente Steuern in Höhe von 371,00 EUR. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgen nach einem Zinssatz von 31,92%.

B. Ergänzende Angaben

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen zum Bilanzstichtag EUR 0,00.

I. Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Kermer-Witt Angelika Ökonom Einzelvertretungsberechtigt
II. Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 3.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2020

Datum, Ort, Unterschrift

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.7.2021.

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