HaSoTec Hardware & Software Technology GmbH

Burgwall 20, 18055 Rostock, DEU

Master Data

Registry
Register court Rostock HRB 5954
Registered
1/20/1995
Industry
Development and programming of application softwareWholesale of computers, computer peripheral equipment and softwareComputer consultancy activities
Purpose
Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Computerhardware, Computersoftware und Gerätetechnik. Entwicklung, Produktion und Vertrieb umfassen vor allem Systeme für die elektronische Bildverarbeitung, biomedizinische Meßsysteme und industrielle Lösungen für die Echtzeitbildverarbeitung.

History

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Management

NameRole
Gerald Grümmer
since 6/21/2006
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Juliana Grümmer
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Juliana Grümmer
18055 Rostock
DEM 100,000
100.00%

Financial Report

HaSoTec Hardware & Software Technology GmbH

Rostock

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen   41.323,84   25.926,84
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   37.779,16   39.982,77
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   240.784,74   28.419,92
III. Wertpapiere   188.400,00   135.526,91
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   9.027,26   1.607,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten   202,00   0,00
Summe Aktiva   517.517,00   231.463,78

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   51.129,19   51.129,19
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   79.996,92   89.315,45
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   7.957,72   -9.318,53
B. Rückstellungen   201,41   11.162,00
C. Verbindlichkeiten   378.231,76   89.175,67
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   517.517,00   231.463,78

Anhang

1. Allgemeines

Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB als kleine Gesellschaft einzustufen.

Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches angewandt worden. Die damit verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht befolgt.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der § 266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.

Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen nicht vor, § 264 (2) HGB.

Sofern in diesem Anhang keine Angaben über sonstige insbesondere nach § 264 ff HGB und 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz- und der Gewinn-.und Verlustrechnung de Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen wurden gem. § 253 (3) HGB zu den Anschaffungskosten abzüglich

Abschreibungen angesetzt.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, die in der Zeit vom 01.01.2008 bis 31.12.2009 angeschafft wurden (Anschaffungskosten 150,01 € bis 1.000,00 €), wurde gem. § 6 (2a) EStG ein Sammelposten gebildet, der auf 5 Jahre verteilt linear abgeschrieben wird.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis 410,00 €), die nach dem 31.12.2009 angeschafft wurden, wurden gem § 6 (2) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe '7 nach § 7g (5) EStG wurde kein Gebrauch gemacht, § 281 (2) HGB.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, § 277 (3) HGB.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich' einer Einzelwertberichtigung und einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet.

Der Kassenbestand sowie Kontensalden bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Ein Sonderposten mit Rücklageanteil wurde nicht gebildet (§ 273 HGB a. F.).

Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 HGB gebildet.

Latente Steuern wurden entsprechend wortgetreuer Auslegung des § 274a Nr. 5 HGB nicht bilanziert; dies gilt auch für den Fall, dass passive temporäre Differenzen gern. § 274 (1) S. 1 HGB vorliegen.

Die Gesellschaft hat keine Bürgschaften übernommen. Andere Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht vor, § 268 (7) HGB.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Ausleihungen an Geschäftsführungsorgane des Unternehmens wurden nicht gewährt, § 264c (1) HGB, § 42 (3) GmbHG.

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €)' § 268 (4) HGB.

Es wurden von Gesellschaftern keine Darlehen an die Gesellschaft gewährt ' § 264c (1) HGB, § 42 (3) GmbHG.

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 89.175,67€ (Vorjahr: 253.008,4 €)' § 268 (5) HGB.

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €)' § 285 5. 1 Nr. 1 HGB.

Es wurde weder ein Posten für aktive latente Steuern (§ 274 (2) HGB) noch eine Rückstellung für latente Steuern (§ 274 (1) HGB) gebildet.

4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der Gesellschaft

Alleiniger und vom Verbot des Selbstkontrahierens befreiter Geschäftsführer der HaSoTec Hardware & Software Technology GmbH ist Herr Gerald Grümmer, Dipl. Ing..

 

Rostock, den 16.11.2013

Gerald Grümmer, Geschäftsführer für die HaSoTec Hardware & Software Technology GmbH

 

Rostock, den 16. November 2013

gez. Gerald Grümmer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11.11.2013

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