Geguma GmbHLiquidated
Master Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Gerrit Huber-Kölle since 10/5/2010 | Liquidator |
Beneficial OwnersBeta
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (2)
| Name | Ownership |
|---|---|
Geritt Huber-Kölle | 60.00% |
Guy Schwickerath | 40.00% |
ShareholdersBeta
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Geguma GmbHHeppenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG
Allgemeine Angaben:
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederung-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss ist zum 31.12.2010 nach den neuen
Vorschriften des Handelsgesetzbuches, wie am 25.05.2009
verkündet (BilMoG), aufgestellt worden.
Im Einzelnen sind geänderte Bewertungsmethoden bei
der Darstellung der Bilanzierungsmethoden bzw. den
Erläuterungen zu den einzelnen Posten des
Jahresabschlusses dargestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) und bei der
Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden
in Anspruch genommen.
Gliederungsgrundsätze /Darstellungsstetigkeit:
Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem
Vorjahr grundsätzlich nicht abgewichen; im
Übrigen wird verwiesen auf Art. 67 Abs. 8 Satz 1
EGHGB.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich grundsätzlich nicht
gegenüber dem Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind grundsätzlich mit denen des
Vorjahres vergleichbar.
Bilanzierungsmethoden:
Der Jahresabschluss wurde den Vorschriften des HGB in
der Fassung des BilMoG vom 25.05.2009 aufgestellt. Es wurde
gemäß §66 Abs. 3 Satz 6 1.Halbsatz EGHGB
von dem Wahlrecht der vorgezogenen Anwendung des BilMoG
für das Geschäftsjahr 2009 kein Gebrauch gemacht.
Die weiteren mit BilMoG zum Übergangszeitpunkt
01.01.2010 verbundenen Wahlrechte wurden - soweit
vorliegend - wie folgt ausgeübt:
Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die
Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des BilMog
angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind
ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden:
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Ford. aus Lieferungen u. Leistungen und. sonst.
Vermögensgegenstände
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder
niedrigere beizulegende Werte wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum
nicht an.
Rückstellungen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigem Erfüllungsbetrag passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Aktivposten
Dem Gesellschafter-Geschäftsführer wurde ein
Kontokorrent-Darlehen in Höhe von EUR 4.201,20 (Vj:
6.456,99) gewährt, davon wurden im laufenden
Geschäftsjahr EUR 2.634,48 getilgt /
zurückgeführt. Die Verzinsung erfolgt mit 5,00%
p.a. Der grundsätzlich gemäß
§§30, 31 sowie 43a GmbHG zurückführende
Betrag betrug zum Stichtag EUR 4.201,20 (Vj: 6.456,99).
Eigenkapital
Von den am Jahresabschlussstichtag noch ausstehenden
Einlagen in Höhe von EUR 12.500,00 waren EUR 0,00
eingefordert. Die ausstehenden Einlagen wurden mit dem
gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 25.000,00
verrechnet.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden zum Abschlussstichtag in Höhe von EUR
423,72 (Vj. 3.121,13).
Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag bestanden kein
Haftungsverbindlichkeiten gemäß § 251 HGB.
(1) Geschäftsführer
Familienname Vorname Berufsbezeichnung
Vertretungsbefugnis
Huber-Kölle Gerrit
Geschäftsführer/Kaufmann Bef. mit
Einzelvertretung
Sonstige Verpflichtungen
Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 15.04.2011
wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2010 genehmigt und
festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde
Entlastung erteilt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.04.2011 |
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