OPTE-E-MA
Engineering GmbH
Martinroda
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.432,00 |
8.746,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.431,00 |
8.745,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
906.705,16 |
703.195,55 |
| I.
Vorräte |
4.604,16 |
4.443,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
454.690,28 |
259.626,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
447.410,72 |
439.125,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.981,30 |
2.090,68 |
| Aktiva |
935.118,46 |
714.032,23 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
635.367,70 |
527.293,93 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
401.293,93 |
363.573,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
208.073,77 |
137.720,46 |
| B.
Rückstellungen |
155.528,40 |
100.667,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
144.222,36 |
86.070,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
144.199,96 |
86.048,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
22,40 |
22,40 |
| Passiva |
935.118,46 |
714.032,23 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der OPTE-E-MA Engineering GmbH
aus Martinroda (Amtsgericht Jena, HRB 306041) wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden
ergänzend beachtet.
Weiterhin wurden die Regelungen des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewandt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz
und Bewertung als reine Handelsbilanz nach den allgemeinen
Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches.
Zur Erfüllung der steuerlichen
Erklärungspflichten wurde - neben der Handelsbilanz -
eine zusätzliche getrennte Steuerbilanz (mit
Überleitungsrechnung) auf den Bilanzstichtag erstellt,
die alle steuerrechtlichen Gestaltungsmaßnahmen
vollumfänglich beinhaltet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
geltenden Vorschriften linear zeitanteilig vorgenommen.
Für die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde von der
Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs.2 EStG
auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss Gebrauch
gemacht. Die sog. Pool-Abschreibung für den in
Vorjahren gebildeten GWG-Sammelposten wurde
fortgeführt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte auf der
Grundlage einer körperlichen Bestandsaufnahme durch
die Gesellschaft zum 31.12.2023. Der Ansatz basiert auf den
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert.
Für die zum Nennbetrag ausgewiesenen Forderungen
wurde zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0% des
Nettoforderungsbestands - nach Berücksichtigung
eventueller Einzelwertberichtigungen - gebildet.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Die Restlaufzeit beträgt
bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgenstände,
Kassenbestand und Bankguthaben sind jeweils mit dem
Nennbetrag ausgewiesen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden
gemäß § 250 Abs. 1 HGB gebildet.
Das Stammkapital wird als Gezeichnetes Kapital
ausgewiesen und ist zum Nennwert bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und zum
notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Die Bilanzposition beinhaltet in Höhe von
1.328,79 Euro Verbindlichkeiten gegenüber dem
Besitzunternehmen aus dem laufenden Verrechnungskonto
(Mitzugehörigkeitsvermerk gemäß § 265
Abs.3 HGB). Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist
teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von
Lieferanten besichert.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Latente Steuern gemäß
§ 274 HGB wurden nicht gebildet.
Haftungsverhältnisse
Laut Auskunft der Geschäftsführung
bestanden zum 31.12.2023 keine weiteren, als die bereits
bilanzierten, Haftungsverhältnisse der Gesellschaft.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für
die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen
für Verpflichtungen aus mehrjähringen Miet- und
Leasingverträgen in Höhe von TEuro 23 p.a.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Es wurden weiterhin die Regelungen
des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
angewandt. Eine etwaige Anpassung der Vorjahreszahlen war
nicht erforderlich.
Gemäß § 252 Abs.1 Nr.2 HGB wurden
weiterhin von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen (going concern).
Sonstige Angaben
Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte durch den
alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer
Herrn Ingo Fischbach, aus Martinroda,
geführt.
Ergebnisverwendung / buchmäßiges Eigenkapital
zum Bilanzstichtag
Bezüglich des Vorschlags zur Ergebnisverwendung
wird von der Befreiungsmöglichkeit für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Abs.1
Nr.1 HGB Gebrauch gemacht.
Personalbestand
Im Geschäftsjahr 2023 wurden gemäß
§ 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich - ohne gesetzlichen
Vertreter - beschäftigt:
2 Arbeitnehmer.
Angaben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden zum 31.12.2023 nicht.
Am Bilanzstichtag bestanden gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführung
keine gewährten Vorschüsse bzw. Kredite oder
zugunsten dieser Personengruppe eingegangene
Haftungsverhältnisse.
sonstige Berichtsbestandteile
Martinroda, den 21. Februar
2025
gez.
Ingo Fischbach, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.02.2025
festgestellt.
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