Master Data

Registry
Register court Aschaffenburg HRB 16642
Registered
3/14/2011
Industry
Buying and selling of own non-residential real estateBuying and selling of own residential real estateManagement of non-residential real estate on a fee or contract basis
Purpose
der Kauf und Verkauf sowie die Verwaltung von Immobilien.

History

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Management

NameRole
Alexander Enns
since 4/4/2022
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
75.00%
25.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

87509 Immenstadt i. Allgäu
€75,000
75.00%
87509 Immenstadt i. Allgäu
€25,000
25.00%

Financial Report

Immokap GmbH

Immenstadt i. Allgäu

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 1.904.844,38
I. Sachanlagen 0,00 1.904.844,38
B. Umlaufvermögen 603.658,87 218.564,91
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 500.534,89 218.564,91
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 103.123,98 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.405,04 7.005,04
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 25.100,13 224.470,99
Bilanzsumme, Summe Aktiva 630.164,04 2.354.885,32

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Verlustvortrag 324.470,99 243.080,54
III. Jahresüberschuss 199.370,86 -81.390,45
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 25.100,13 224.470,99
B. Rückstellungen 3.000,00 3.100,00
C. Verbindlichkeiten 627.164,04 2.351.785,32
Bilanzsumme, Summe Passiva 630.164,04 2.354.885,32

Anhang


für das Geschäftsjahr 2016

Fassung für Offenlegungszwecke
 
A. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung


1. Vorbemerkung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden die durch das Bilanzrichtlinie-Úmsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB erstmals angewandt. Alle geänderten Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurden vollumfänglich umgesetzt.

Die Umsatzerlöse sind mit dem Vorjahr vergleichbar, obwohl diese durch die Neudefinition gemäß § 277 HGB erheblich ausgeweitet wurden. Wäre die Neuanwendung gemäß § 277 Abs. 1 HGB n.F. bereits in 2015 erfolgt, dann hätte sich keine Änderung des als Umsatzerlös auszuweisenden Vorjahresbetrags ergeben.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB unter Beachtung der generellen  Bewertungsvorschriften der §§ 252- 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.

Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei vorausichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 410,00 € nicht übersteigen, werden im Wirtschaftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. In Vorjahren wurden für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 150,00 € aber nicht 1.000,00 € übersteigen, ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG a.F. gebildet, der gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt aufgelöst wird.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe  für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten gemäß § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.

Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet. Soweit erforderlich, erfolgt  eine Abschreibung auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.

B. Angaben zur Bilanz


1. Anlagevermögen

Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 268 Abs. 2 HGB wird nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

Im Berichtsjahr bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter (Vj. 0 T€).

3. Eigenkapital

Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital von 100.000,00 € ist voll einbezahlt.

In der Gesellschafterversammlung vom 05. Mai 2017 wurde beschlossen, zur Stärkung der Gesellschaft eine Erhöhung des Eigenkapitals durch einfache Zuzahlung von €200.000,- in die Kapitalrücklage nach § 272 Absatz 1 Nr. 4 HGB durchzuführen.

4. Rückstellungen

Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

5. Verbindlichkeiten

Die Darstellung zeigt die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und - soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:
  

Verbindlichkeiten
Gesamt-
davon mit einer Restlaufzeit
besicherte
Art der
 
betrag
in Jahren
Beträge
Sicherheit
 
 
bis 1
.1-5
über 5
 
 
 
T€
T€
T€
T€
T€
Vermerk
 
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
 
aus Lieferungen
 
 
 
 
 
 
und Leistungen
0
0
 
 
 
keine
 
(24)
(24)
 
 
 
 
gegenüber
 
 
 
 
 
 
Gesellschafter
561
561
 
 
 
keine
 
(2.256)
(2.256)
 
 
 
 
Sonstige
66
66
 
 
 
keine
 
(72)
(72)
 
 
 
 
Gesamt
627
627
 
 
 
 
 
(2.352)
(2.352)
 
 
 
 


C. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB


Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2016 keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung


Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet.

E. Sonstige Angaben


1. Geschäftsführungsorgan

Zum Geschäftsführer sind bestellt:

Herr Alexander Enns, Immenstadt, Kaufmann
Herr Alexander German, Immenstadt, Kaufmann

2. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr im Durchschnitt 1 Mitarbeiter.

3. Lagebericht

Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt.

4. Ergebnisverwendungsvorschlag

Auf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird unter Hinweis auf § 325 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Immenstadt i. Allgäu, 30. März 2017     

 gez. Alexander Enns  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2017 festgestellt.

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