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Register court Duisburg HRB 12415
Previous
INPLAN RUHR Informationstechnik GmbH
Registered
10/6/2003
Industry
Computer consultancy activitiesEngineering activities for technical building equipmentAgents involved in the sale of office machinery, computers, peripheral equipment and software
Purpose
a) Durchführung von Projekten zum Einsatz der Informationstechniken in kommerziellen Anwendungsgebieten, insbesondere in den Bereichen Fertigung, Transport und Logistik, b) Hard- und Softwarevertrieb, c) Entwicklung und Vertrieb von Standardsoftware für die genannten Anwendungsgebiete.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Gürcan Tasgit
since 11/26/2024
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
Valsoft Corporation Inc.CAN
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Valsoft Corporation Inc.
Canada
€256,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

INPLAN GmbH

Mülheim an der Ruhr

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 344.510,00 560.594,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 251.426,00 438.394,00
II. Sachanlagen 93.084,00 122.200,00
B. Umlaufvermögen 1.872.919,74 846.381,55
I. Vorräte 86.784,75 48.920,61
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.528.523,03 432.355,96
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 257.611,96 365.104,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.735,46 8.813,36
D. Aktive latente Steuern 62.533,19 58.696,44
Summe Aktiva 2.283.698,39 1.474.485,35

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.170.919,49 709.220,81
I. Gezeichnetes Kapital 256.000,00 256.000,00
II. Gewinnvortrag 453.220,81 468.048,73
III. Jahresüberschuss 461.698,68 -14.827,92
B. Rückstellungen 332.078,69 217.554,14
C. Verbindlichkeiten 502.222,39 400.123,05
D. Rechnungsabgrenzungsposten 203.050,02 16.069,15
E. Passive latente Steuern 75.427,80 131.518,20
Summe Passiva 2.283.698,39 1.474.485,35

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Im Geschäftsjahr wurde hinsichtlich des Wahlrechts, Entwicklungskosten für selbsterstellte Software zu aktivieren, Gebrauch gemacht.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Entwicklungskosten für selbsterstellte Software werden mit den Herstellungskosten aktiviert und grundsätzlich ab dem Folgejahr über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft Corona-bedingt die Abschreibung unterlassen.

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Auf temporäre Unterschiedsbeträge zwischen dem handels- und steuerrechtlichen Bilanzansatz werden latente Steuern gebildet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 256.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer war im Geschäftsjahr

Herr Rafael Mazzeo, Mont-Blanc / Kanada

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Ausschüttungssperre

Der zur Ausschüttung gesperrte Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB setzt sich wie folgt zusammen:

Jahresergebnis 461.698,68
Gewinnvortrag 453.220,81
maximaler Ausschüttungsbetrag ohne Ausschüttungssperre 914.919,49
Aktivierung selbsterstellter Software 251.426,00
passive latente Steuern - 75.427,80
ausschüttungsgesperrter Betrag 175.998,20
maximaler Ausschüttungsbetrag mit Ausschüttungssperre 738.921,29

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.9.2024.

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