Provision of domestic personal service activities
Inmemo GmbHLiquidated
Netzestraße 18, 12051 Berlin, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Daniela Rohde since 1/10/2017 | Liquidator |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Inmemo GmbHStahnsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. In der Bilanz und in der G. u. V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. 4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6. Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter sind in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände bzw. Verbindlichkeiten" ausgewiesen. 7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. II. Bewertungsmethoden 1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. 2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden nicht wertberichtigt. 5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter € 410,- werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. 7. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 8. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 10. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Forderungen bzw. Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG Forderungen gegen Gesellschafter bestanden i. H. v. 36.237,31 €. II. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. E. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Herrn Peter Stein geführt. II. Ergebnisverwendung Das Betriebsergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Stahnsdorf, 7. Februar 2013 Stein, Geschäftsführer Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2012 - 31.12.2012Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. 1.1.2011 - 31.12.2011Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.312,79 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.02.2013 festgestellt. |
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