DSD - Dresdner Sicherheitsdienst GmbH

Loschwitzer Str. 15 A, 01309 Dresden, DEU

Master Data

Registry
Register court Dresden HRB 25210
Registered
1/5/2007
Industry
Private security activities for eventsSecurity activities n.e.c.Aviation security services
Purpose
Schutz und Bewachung von Veranstaltungen, Objekten und Personen, Detektei sowie Veranstaltungsservice.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Thilo Hoff
since 1/5/2007
Managing Director
Thomas Nitzsche
since 1/5/2007
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Schandauer Str.87, 01277 Dresden
€12,500
50.00%
Lothringer Weg 3, 01309 Dresden
€12,500
50.00%

Holdings

NameOwnership
0.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

DSD - Dresdner Sicherheitsdienst GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 135.414,32 110.415,32
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2.667,00
II. Sachanlagen 135.411,32 107.747,32
III. Finanzanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 743.508,83 779.165,24
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 419.392,60 428.385,79
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 324.116,23 350.779,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 584,43 403,00
Summe Aktiva 879.507,58 889.983,56

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 502.808,88 507.888,83
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
IV. Bilanzgewinn 490.308,88 495.388,83
B. Rückstellungen 51.091,01 34.278,83
C. Verbindlichkeiten 325.607,69 347.815,90
Summe Passiva 879.507,58 889.983,56

Anhang

Anlage I Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

a) Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

b) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die aus dem handelsrechtlichen Abschluss abgeleitete Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG erstellt.

Die Buchführung des Geschäftsjahres wurde mit den Schlussbilanzwerten des Vorjahres eröffnet

(§ 252 I Nr.1 HGB).

Die anfallenden Geschäftsvorfälle (einschließlich der Lohn- und Gehaltsabrechnung) wurden von uns erfasst und unter Anwendung des EDV-Buchführungssystems der ADDISON Software und Service GmbH ausgewertet.

Die Gesellschaft verwendet den Kontenrahmen SKR 03, der auf die Belange des Unternehmens individuell angepasst wurde.

Das Inventar wird von der Gesellschaft selbst erstellt und geführt.

Das Anlagevermögen wird in einem Abschreibungsverzeichnis geführt. Zugänge und Abgänge sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unterjährig gebucht. Es erfolgte eine Buchinventur. Abschreibungen des Geschäftsjahres wurden von uns gebucht.

Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden auf Debitoren- bzw. Kreditorenkonten verbucht. Die Konten sind abgestimmt.

Kontoauszüge der Banken und Kreditinstitute liegen vor.

Rechnungsabgrenzungen wurden durch uns gebucht. Die hierfür erforderlichen Belege und Berechnungen liegen vor.

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro-rata-temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Als Nutzungsdauer werden bei Software drei Jahre zugrunde gelegt.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bzw. - soweit zulässig - nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände.

Die Zugänge an beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden nach der pro-rata-temporis-Regel (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG) abgeschrieben.

Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern und Trivialsoftware (R 6.13 EStR) im Wirtschaftsjahr 2023 werden nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind als Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter 12 Monaten, verzinsliche Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Anzahlungen oder Vorausleistungen sind mit ihrem Nennbetrag (Rückzahlbetrag) angesetzt.

2. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr Vorjahr
gesamt
Restlaufzeit
größer 1 Jahr
gesamt Restlaufzeit
größer 1 Jahr
EUR EUR EUR EUR
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
419.392,60

0,00

428.385,79

0,00
davon:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
395.709,95

0,00

372.275,45

0,00
Forderungen gegen Gesellschafter
0,00

0,00

0,00

0,00
Sonstige Vermögensgegenstände
23.682,65

0,00

56.110,34

0,00

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten.

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Summe davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem
Jahr
einem bis zu
fünf Jahren
mehr als
fünf Jahren
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten 325.607,69 282.962,36 42.645,33 0,00
davon aus Steuern 58.916,95 58.916,95 0,00 0,00
davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit 1.024,97 1.024,97 0,00 0,00
davon:
gegenüber Kreditinstituten 58.924,78 16.279,45 42.645,33 0,00
gegenüber
aus Lieferungen und Leistungen 146.133,94 146.133,94 0,00 0,00
gegenüber
Sonstige Verbindlichkeiten 120.548,97 120.548,97 0,00 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor - der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Geschäftsführung

Geschäftsführer seit Gründung der Gesellschaft im Jahre 2006 sind

Herr Thilo Hoff, Dresden und

Herr Thomas Nitzsche, Dresden.

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt (Eintragung ins Handelsregister am 06.01.2007) und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor - der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

 

Dresden, 25.06.2024

………………………………………...

Thomas Nitzsche (Geschäftsführer)

Thilo Hoff (Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.8.2024.

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