KMP Konzept Management Partners GmbH
Same addressBusiness and other management consultancy activities
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Jürgen Dr. Dambrowski since 1/25/2010 | Managing Director |
Christian Helmut Heinrich Dr. Rolfs since 2/13/2007 | Managing Director |
Steffen Dr. Griffel since 2/13/2007 | Managing Director |
Official financial statements and annual reports
DecoColor GmbHHalleJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2010A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSSDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches und auf Basis der ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt. Die Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25. Mai 2009 geänderten Vorschriften erfolgte erstmals vollumfänglich für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften werden teilweise in Anspruch genommen. Bei der erstmaligen Aufstellung des Abschlusses nach BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Der Überhang der aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG resultierenden passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 17 zum 1. Januar 2010 wurde trotz der grundsätzlichen Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB für kleine Kapitalgesellschaften aufgrund der Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen für den Ansatz einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB angesetzt und ergebnisneutral mit dem Gewinnvortrag verrechnet. Die Bewertung der im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 unverändert vorliegenden temporären Differenzen ergibt eine rechnerische Steuerentlastung. Von dem Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. Die DecoColor GmbH ist ein Tochterunternehmen der 2D Holding GmbH, Heroldstatt, und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Die 2D Holding GmbH ist zum Stichtag 31. Dezember 2010 bilanziell überschuldet. Ein Sanierungsgutachten vom Juli 2010 sieht jedoch die Sanierungsfähigkeit der 2D-Gruppe als Ganzes grundsätzlich als gegeben. Bei Umsetzung der in diesem Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen wird für die 2D Holding GmbH jedenfalls für den Betrachtungszeitraum bis Ende 2011 eine positive Fortbestehensprognose bejaht. Allerdings zeigt die mehrjährige Liquiditätsplanung der 2D Holding GmbH im Laufe des Geschäftsjahres 2012 eine Liquiditätslücke. Zur Deckung dieser Liquiditätslücke wird derzeit im Finanzierungskreis ein "Term Sheet" verhandelt, das unter anderem die "Durchfinanzierung" der 2D Holding GmbH und der 2D-Gruppe als Ganzes für zumindest die nächsten beiden Jahre 2012 und 2013 sicherstellen soll. Nach den bisherigen Gesprächen mit dem Finanzierungskreis geht die Geschäftsführung der 2D Holding GmbH von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit dafür aus, dass die erforderliche "Durchfinanzierung" der 2D Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften auf Grundlage der Eckpunkte des "Term Sheets" bis zumindest Ende 2013 sichergestellt werden wird. Aus diesem Grund wurden die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2010 der 2D Holding GmbH und deren Tochtergesellschaften einheitlich unter Zugrundelegung der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Für den Fall, dass bei der 2D Holding GmbH nicht mehr von einer positiven Fortbestehensprognose ausgegangen werden kann, könnte dies auch die künftige Entwicklung der DecoColor GmbH wesentlich beeinträchtigen. B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAufwendungen für die Ingangsetzung und die Erweiterung des Geschäftsbetriebs Gemäß Art. 67 Abs. 5 Satz 1 EGHGB wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Bilanzierungshilfe für Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs nach § 269 HGB a.F. beizubehalten und nach § 282 HGB a.F. planmäßig über eine Nutzungsdauer von 4 Jahren zu tilgen. Anlagevermögen Die materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Den Abschreibungen auf Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen liegen im Wesentlichen Nutzungszeiten zwischen 4 und 15 Jahren zugrunde. Sämtliche ab dem 1. Januar 2008 zugegangenen, abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden in einem jahresbezogenen Sammelposten zusammengefasst und losgelöst von dem Zeitpunkt des Zugangs linear über fünf Jahre abgeschrieben. Bewegliche Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffung- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Niedrigere Wertansätze, die auf rein steuerlich motivierten Abschreibungen nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. beruhen, wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt. Die Gliederung und Entwicklung der Ingangsetzungsaufwendungen und des Anlagevermögens sind in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit Anschaffungskosten (ggf. abzüglich Skonto) bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Fertige Erzeugnisse sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu Herstellungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von TEUR 1.822 (Vorjahr: TEUR 1.404) enthalten Forderungen gegen die Gesellschafterin SÜDDEKOR GmbH in Höhe von TEUR 1.820 (Vorjahr: TEUR 1.389). Guthaben bei Kreditinstituten Diese Position umfasst im Wesentlichen Bankguthaben auf Kontokorrentkonten und wird zum Nominalwert angesetzt. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von TEUR 50 ist voll geleistet. Sonderposten aus Investitionszuschüssen Der Ansatz betrifft einen Sonderposten aus Investitionszuschüssen und Investitionszulagen in Höhe von TEUR 257 (Vorjahr: TEUR 292). Der Sonderposten wurde im Berichtsjahr planmäßig in Höhe von TEUR 35 aufgelöst. Rückstellungen Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung. Sie enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten von TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 12), ausstehende Rechnungen von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 10) sowie Steuern von TEUR 1.041 (Vorjahr: TEUR 513). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Währungsumrechnung Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. C. SONSTIGE ANGABENHaftungsverhältnisse sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen sind in Höhe der in Anspruch genommenen Beträge dargestellt bzw. entsprechen den Verpflichtungen zum Nominalwert. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 69 bis zum 30. Juni 2012 sowie aus einem Beratervertrag in Höhe von TEUR 60 für das nächste Geschäftsjahr. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr:
Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von TEUR 2.809 sowie den Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 174 auf neue Rechnung vorzutragen. Konzernabschluss Die Gesellschaft ist mittelbar in den Konzernabschluss der 2D Holding GmbH, Heroldstatt, die beim Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 721406 eingetragen ist, einbezogen, da die SÜDDEKOR GmbH, Laichingen, die 100 %ige Tochter der 2D Holding GmbH, Heroldstatt, ist, zu 60 % an der DecoColor GmbH, Halle, beteiligt ist. Der Konzernabschluss der 2D Holding GmbH, Heroldstatt, zum 31. Dezember 2010 wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Halle, 20. Juli 2011 DecoColor GmbH Dr. Christian Rolfs, Geschäftsführer Dr. Steffen Griffel, Geschäftsführer Dr. Jürgen Dambrowski, Geschäftsführer |
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