RC Analytics GmbH
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Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
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Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Uwe Rohse since 7/7/2010 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
Rohse Vermögensmanagement GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 analog § 286 Abs. 4 HGB ohne Offenlegung der Organbezüge
Anhang1. Pflichtangaben nach § 264 Abs. 1a HGB
2. Rechnungslegungsvorschriften Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes, sowie nach der Verordnung über die Rechnungslegung von Kreditinstituten (RechKredV) aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform gewählt. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Aktiva Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen, aufgelaufenen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Den Abschreibungen liegen die steuerlich mindestens anzusetzenden Nutzungsdauern zugrunde. Passiva Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen mit den Beträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. 4. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Fristengliederung von Bilanzposten (§ 9 RechKredV) Aktiva
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufwendungen enthalten EUR 4.848,00 (Vorjahr: EUR 4.848,00) für Altersversorgung. Das für das Geschäftsjahr angefallene Gesamthonorar für den Abschlussprüfer beträgt EUR 3.500,00 und entfällt nach § 285 Nr. 17 HGB mit EUR 1.800,00 auf Abschlussprüfungsleistungen und mit EUR 1.700,00 auf andere Bestätigungsleistungen. 6. Sonstige Angaben Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt wurden drei Mitarbeiter beschäftigt. Bezüge des Geschäftsführers Die Angabe der Geschäftsführerbezüge unterbleibt in Auslegung von § 286 Abs. 4 HGB. Geschäftsführung In 2023 war Geschäftsführer der Gesellschaft Herr Uwe G. Rohse, Hamburg Der Geschäftsführer ist zur Alleinvertretung der Gesellschaft berechtigt und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführung schlägt vor den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Hamburg, den 22. Januar 2024 Anlagenspiegel
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Nachdem das Börsenjahr 2022 durch den Beginn von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine sehr herausfordernd war, haben Unternehmen und Verbraucher im Jahre 2023 wieder Zuversicht gefasst. Die günstigen Aktienkurse zu Jahresbeginn und der im Verlauf sich immer mehr stabilisierende Optimismus begünstigten unsere Vermögensverwaltung. Leider sind für Immobilieninvestments größere Beträge von einigen Kunden verfügt worden. Mit neuen Kunden, Zuflüssen von anderen Bestandskunden und Wertsteigerungen ist es dennoch gelungen, eine Steigerung des verwalteten Volumens um netto 13,6 % zu erreichen. 2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Im Vergleich zum Vorjahr mussten wir aufgrund geringerer Erfolgsbeteiligungen bei den Provisionserträgen einen Rückgang hinnehmen, welchen wir nicht im vollen Maße durch die Senkung der betrieblichen Aufwendungen - insbesondere der Personalaufwendungen - auffangen konnten. Daher schließen wir das Berichtsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von 7.767,75 € (Vorjahr: 600.953,19 €) ab. Unsere Planungen wurden mit diesem Ergebnis weitgehend erfüllt. Zum Stichtag verfügt die Rohse Vermögensmanagement GmbH (RVM) über Forderungen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1.335.024,42 €. Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 50.000,00 €. Zusammen mit den Rücklagen von 25.000,00 € und dem Bilanzgewinn von 1.017.737,43 € beträgt die Eigenkapitalquote 72,6 %. Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Zahl der Beschäftigten: Herr Uwe Rohse ist als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer tätig. Im Jahresdurchschnitt waren drei Mitarbeiter beschäftigt. 3. Chancen- und Risikobericht Chancen für die Rohse Vermögensmanagement GmbH: Der Markt für Vermögensanlagen wächst durch die hohen Ersparnisse kontinuierlich. Ein großer Teil davon wird von den klassischen Geschäftsbanken absorbiert. Allerdings suchen viele vermögende Kunden ein höheres Maß an Individualität und möchten über viele Jahre von derselben Person betreut werden. Beides können die meisten Institute aufgrund der Personalfluktuation häufig nicht in dem gewünschten Maße anbieten. Ein inhabergeführtes Unternehmen wie RVM ist in der Lage, genau dieser Bedarfslage zu entsprechen. Da wir seit über 13 Jahren am Markt sind, verfügen wir inzwischen über einen sehr treuen Kundenstamm. Neben den fachlichen Qualitäten ist den Kunden ein vertrauensvoller Kontakt zu einem langjährigen, persönlichen Betreuer sehr wichtig. Ein solcher Kontakt ist aus Sicht vieler Kunden schwer zu ersetzen. Daneben bemühen wir uns permanent, unsere Dienstleistung zu verbessern und so bei individuellem Service und Qualität im obersten Segment zu bleiben. Dies und das persönliche Vertrauen unserer Kunden spricht dafür, dass unsere Kundenbeziehungen nicht nur bestehen bleiben, sondern auch ausgeweitet werden. Daraus ergibt sich wiederum ein kontinuierliches Wachstum für RVM. Die RVM hat die möglichen Risiken analysiert. Nachfolgend werden die jeweilige Relevanz und der Umgang damit vorgestellt. Ziel ist es, Risiken rechtzeitig zu erkennen und alle Möglichkeiten zu nutzen, um Schaden von Kunden und RVM fernzuhalten. 3.1. Adressenausfallrisiken: Die RVM betreibt kein Handels- oder Kreditgeschäft. Ihr liquides Vermögen liegt auf Kontokorrentkonten. Da stets komfortable Guthaben vorhanden sind, treten keine Liquiditätsrisiken auf. 3.2. Prozessrisiken: Die Zuständigkeiten innerhalb der RVM sind klar geregelt. Sofern wesentliche Tätigkeiten ausgelagert sind, besteht ein entsprechender Vertrag mit Auslagerungsvereinbarung. Aufgrund der geringen Komplexität der Organisationsstruktur der Gesellschaft sind die Prozessrisiken sehr gering. 3.3. Marktpreisrisiken: Es gibt keine Marktpreisrisiken, da keine Wertpapiere auf eigene Rechnung angeschafft werden. 3.4. Operationelle Risiken: Die in unserem Organisationshandbuch definierten Abläufe sind jederzeit eingehalten worden. Es sind keine operationellen Risiken relevant geworden. Um diese Sicherheit jederzeit zu gewährleisten, haben wir im Berichtsjahr die Anstrengungen zur Wahrung der Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation auch durch Einbeziehung unserer Kooperationspartner fortgesetzt. 3.5. Technische Risiken: Die Wartung und Reparatur der IT wird durch einen ortsansässigen Dienstleister gewährleistet. Im Berichtsjahr ist es zu keinem Systemausfall gekommen. Das kontinuierliche Patch-Management sorgt durch ständige Aktualisierungen für eine sehr hohe Datensicherheit. 3.6 Nachhaltigkeitsrisiken: Die zunehmende Relevanz von Umweltthemen haben wir aufgegriffen und analysieren diese laufend in Bezug auf unser Geschäft. Wir berücksichtigen bereits nachhaltige Anlagen und haben im Berichtsjahr unsere Geschäftsprozesse mit Blick auf die Umwelt optimiert. 4. Weitere Entwicklung der RVM und des Marktes für Finanzdienstleistungen Die RVM startet mit einem sehr zufriedenen Stamm von langjährig bekannten Kunden in das Jahr 2024. Die Spezialisierung auf Depots ab 1 Mio. € sowie unsere kontinuierliche, persönliche Betreuung erweisen sich als förderlich für weiteres Wachstum. Außerdem verfügen wir über einen relativ jungen Kundenstamm. Unsere Hauptziele sind der Erhalt sowie die weitere Steigerung der vorhandenen Depotvolumina. Ein Teil unserer Kunden generiert erhebliche weitere Vermögenszuwächse aus laufendem Einkommen. Der anhaltende Optimismus an den westlichen Aktienmärkten bringt eine verstärkte Nachfrage nach Vermögensverwaltung mit sich. Unser Geschäftsvolumen wird sich voraussichtlich sowohl durch Wertzuwächse als auch durch Zuflüsse weiter steigern. Die RVM erwartet für das Jahr 2024 weitere Ertragssteigerungen sowie ein deutlich positives Jahresergebnis im zweistelligen T€-Bereich.
Hamburg, den 22.01.2024 Rohse Vermögensmanagement GmbH BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Rohse Vermögensmanagement GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Rohse Vermögensmanagement GmbH, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rohse Vermögensmanagement GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 12. Februar 2024 HTH
Hansetreuhand Hamburg GmbH
Jörg Rogge, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27. Februar 2024 unverändert festgestellt. |
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