Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 390448
Previous
novis networking GmbH
Registered
4/21/1998
Industry
Computer consultancy activitiesActivities of holding companiesTrade of steam, hot water and cooled air
Purpose
Gegenstand geändert; nun: Beratung, Planung, Beschaffung, Aufbau und Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung und -versorung sowie zur Wasserversorgung.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Thomas Dr. Helle
since 12/7/2006
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Wilonstraße 124, 72072 Tübingen
DEM 127,500
51.00%
Germany
DEM 122,500
49.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

NOVIS GmbH

Rottenburg am Neckar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012

Bilanz

Aktiva

  30.9.2012
EUR
30.9.2011
EUR
A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 17.000,00 34.000,00
B. Anlagevermögen 5.095,00 7.290,00
I. Sachanlagen 3.404,00 6.513,00
II. Finanzanlagen 1.691,00 777,00
C. Umlaufvermögen 564.443,94 603.567,14
I. Vorräte 370.050,00 385.387,33
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 133.603,26 82.064,94
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 60.790,68 136.114,87
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 100,00
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 153.536,59 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 740.075,53 644.957,14

Passiva

   
  30.9.2012
EUR
30.9.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 24.246,21
I. gezeichnetes Kapital 127.822,97 127.822,97
II. Bilanzverlust 281.359,56 103.576,76
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 153.536,59 0,00
B. Rückstellungen 10.200,00 6.200,00
C. Verbindlichkeiten 729.875,53 614.510,93
Bilanzsumme, Summe Passiva 740.075,53 644.957,14

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter dem Posten "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Im Geschäftsjahr 2008/2009 wurde von dem Wahlrecht des § 269 HGB a. F. Gebrauch gemacht, Aufwendungen für die Ingangsetzung bzw. Erweiterung des Geschäftsbetriebs in einen bilanziellen Sonderposten (Bilanzierungshilfe) einzustellen. Der Bilanzansatz wurde in Ausübung des Wahlrechtes nach Artikel 67 Abs. 5 EGHGB fortgeführt und im Berichtsjahr planmäßig mit ¼ des ursprünglichen Zuführungsbetrags aufgelöst. Aus Vereinfachungs- und Geringfügigkeitsgründen wurde der Auflösungsbetrag von 17.000 EUR entgegen Artikel 67 Abs. 7 EGHGB im G.u.V.-Posten "Abschreibungen" mit ausgewiesen und nicht gesondert als "außerordentliche Aufwendungen".

4) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.

5) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

6) Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB).

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt. Gesetzliche Abweichungen zwischen Steuer- und Handelsbilanz wurden steuerrechtlich nach § 60 Abs. 1 EStDV durch außerbilanzielle Zu- bzw. Abrechnungen berücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 20,00 % und 33,33 % Gebrauch gemacht. Soweit die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 EStG (GWG-Abschreibung) und § 6 Abs. 2a EStG (GWG-Sammelposten-Abschreibung) erfüllt waren, wurden die steuerlichen Abschreibungen auch für handelsrechtliche Zwecke angewendet.

7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

10) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

II. Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

Die Gesellschaft hatte zum Bilanzstichtag gegenüber dem Gesellschafter Verbindlichkeiten aus erhaltenen Darlehen in Höhe von insgesamt 90.446 EUR. Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

III. Kapitalfehlbetrag

In der Bilanz zum 30.09.2012 wird ein "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in Höhe von 153.536 EUR ausgewiesen. Dieser ist durch Eigenkapitalersatzmittel in Form von Gesellschafterdarlehen in Höhe von 90.446 EUR und vom Gesellschafter gestellten Kreditsicherheiten in Höhe von 150.000 EUR (Grundschuld) gedeckt.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

V. Ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 269 HGB a. F.

In der Bilanz ist noch ein Restwert aus der Aktivierung von Aufwendungen für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs in Höhe von 17.000 EUR ausgewiesen, der der Ausschüttungssperre nach § 269 HGB a. F. unterliegt.

D. Sonstige Angaben

I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

1) Die Geschäftsräume sind im Rahmen eines langjährigen Mietvertrages der Gesellschaft überlassen. Die jährlichen Verpflichtungen hieraus belaufen sich zurzeit auf rund 8.230 EUR.

2) Sonstige angabepflichtige, langfristige Verpflichtungen mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bestanden am Bilanzstichtag nicht.

II. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Dr. Thomas Helle geführt.

 

Tübingen, 07.11.2013

gez. Dr. Thomas Helle, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2013 festgestellt.

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