On Concept
GmbH
Ratingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.477,00 |
12.120,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.476,00 |
12.119,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
329.229,83 |
350.470,31 |
| I.
Vorräte |
500,00 |
500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
314.372,89 |
303.419,60 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
14.356,94 |
46.550,71 |
| C.
Aktive latente Steuern |
14.642,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
349.348,83 |
362.590,31 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.892,80 |
78.456,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
5.892,80 |
52.456,00 |
| B.
Rückstellungen |
264.250,80 |
275.442,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
43.607,23 |
8.692,31 |
| D.
Passive latente Steuern |
9.598,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
349.348,83 |
362.590,31 |
Anhang
I.
Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
der On Concept GmbH, Ratingen, ist grundsätzlich unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein
außerordentliches Ergebnis in Höhe von Euro
2.327,00 bilanziert.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Erstellung des Anhangs wird von den
allgemeinen Erleichterungen des § 286 HGB sowie von
den größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften gemäß
§ 288 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht.
Die On Concept GmbH, Ratingen, hat die
Aufstellungserleichterung gemäß § 264 Abs.
1 Satz 3 HGB in Anspruch genommen, ein Lagebericht wurde
nicht erstellt.
II.
Rechnungslegungsgrundsätze
Die
Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den
Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) von Mai 2009.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt
und sofern sie der Abschreibung unterliegen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bilanziert und
-soweit abnutzbar- um planmäßige lineare
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die
Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren
Tageswerten bewertet.
Bei den
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen werden die
Nennwerte angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird
durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen, sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Das
allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge
berücksichtigt.
Die
Geldbestände werden mit ihren
Nominalbeträgen angesetzt.
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274
HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen
werden unverrechnet angesetzt (§ 274 Abs. 1 Satz 3
HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete
Steuersatz wird pauschal mit 30 % angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit
einem, einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden,
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 Satz 2 HGB).
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen wird
durch Bildung von Rückstellungen Rechnung getragen.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag -unter Berücksichtigung des
Imparitätsprinzip- angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Vorräte
Bei den Vorräten handelt es sich um Musterwaren
der Gesellschaft.
Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
u.a. Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung
und Steuerüberzahlungen enthalten. Die sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von Euro
268.396,00 (Vorjahr Euro 248.029,73) eine Restlaufzeit von
über einem Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter
Es bestehen am Abschlussstichtag Forderungen gegen
Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) in Höhe von
Euro 25.044,95 (Vorjahr Euro 0,00).
Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern sind durch den
steuerlichen Verlustvortrag begründet. Zum 31.12.2010
bestehen insoweit ausschüttungsgesperrte Beträge
in Höhe von Euro 14.642,00 (§ 285 Nr. 28 HGB).
Gezeichnetes Kapital
Es handelt sich um das voll eingezahlte Stammkapital
der Gesellschaft.
Dieses lautet auf Euro 26.000,00.
Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
| • |
durchschnittlicher Marktzins /
Rechnungszins von 5,15 % für eine Laufzeit von
15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank
bekanntgemacht wurde
|
| • |
Gehalts- bzw. Anwartschaftstrend
von 0,00 % und Rententrend von 2 % nach den
Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
|
| • |
Richttafeln nach Prof. Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G"
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG auf den 01.01.2010
ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger
Rückstellungsbetrag in Höhe von Euro 34.904,00.
Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1
EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde
demgemäß 1/15, also Euro 2.327,00 den
Pensionsrückstellungen zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010
beträgt Euro 32.577,00 (Art. 67 Abs. 2 EGHGB).
Bei den sonstigen Rückstellungen in Höhe
von Euro 14.520,80 handelt es sich im Wesentlichen um
Gewährleistungsverpflichtungen, Kosten der Erstellung
des Jahresabschlusses und Kosten für die Archivierung.
Die
Verbindlichkeiten sind unter Berücksichtigung
des Imparitätsprinzips mit den
Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
betragen Euro 28.084,73 (Vorjahr Euro 8.692,31).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen Euro 15.522,50 (Vorjahr
Euro 0,00).
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Zusammensetzung der Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Herr Thomas Wibbels, Kaufmann, Ratingen.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Gesamtbezüge der Geschäftsführung
Die Angaben gemäß § 285 Nr. 9a HGB
werden nach § 288 HGB unterlassen.
Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt waren zwei Angestellte
beschäftigt.
V.
Vorschlag zur Verwendung des Jahresergebnisses
Es wird vorgeschlagen, den ausgewiesenen
Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 46.563,20 zusammen
mit dem Gewinnvortrag in Höhe von Euro 52.456,00 zu
verrechnen und den verbleibenden Betrag von Euro 5.892,80
als Bilanzgewinn vorzutragen.
Ratingen, 29. Juni 2011
On Concept GmbH
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.
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