Piwa GmbHLiquidated

12529 Schönefeld, DEU

Master Data

Registry
Register court Potsdam HRB 22623
Registered
11/4/2009
Industry
Activities of holding companiesManagement activities of other holding companiesBuying and selling of own non-residential real estate
Purpose
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten sowie das Handeln mit und das Weiterveräußern von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung - soweit sie nicht der gesetzlichen Genehmigung erfordert - und Dienstleistungen.

History

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Management

NameRole
Susanne Dr. Frieß
since 11/4/2009
Managing Director

Financial Report

Piwa GmbH

Zossen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011

BILANZ



AKTIVA

TEuro

Gesamtjahr/Stand
TEuro

TEuro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

I. Finanzanlagen

131.593

52.445

B. Umlaufvermögen

99.980

215.006

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

99.979

191.055

II. Guthaben bei Kreditinstituten

1

23.951

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

151.559

184.537

Summe Aktiva

383.132

451.988



PASSIVA

TEuro

Gesamtjahr/Stand
TEuro

TEuro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

0

0

I. Gezeichnetes Kapital

100

100

II. Bilanzverlust

-151.659

-184.637

III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

151.559

184.537

B. Rückstellungen

89

35

C. Verbindlichkeiten

383.043

451.953

Summe Passiva

383.132

451.988

ANHANG 2010/2011

Allgemeine Angaben

Prüfungspflicht

Unsere Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB und unterliegt damit nicht der Prüfungspflicht.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010/2011 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 30.07.2009 aufgestellt.

Weiterhin werden die Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch genommen. Zum Zwecke der Veröffentlichungen macht sie von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 326 HGB Gebrauch.

Der Jahresabschluss 2011 ist nach IDW RS HFA 6, Tz.21 geändert worden. Ein Vertragsverhältnis ist handelsrechtlich anders beurteilt worden, als bisher.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung erfolgte unter going-concern-Gesichtspunkten, und zwar wie bisher unverändert nach den für die Gesellschaft maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften des HGB, weil die Geschäftsführung davon ausgeht, dass der Bestand des Unternehmens gesichert ist. Wir verweisen hierzu auf unsere Aussagen bei den Erläuterungen zur Passiva.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Das Umlaufvermögenwird nach dem strengen Niederstwertprinzip angesetzt.

Die Höhe der Rückstellungen wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert

Erläuterung zur Bilanz

AKTIVA

Mit Ausnahme des Körperschaftsteuerguthabens haben alle anderen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

In den Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 27,4 enthalten.

PASSIVA

Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von

TEuro

32.978

wird mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von

TEuro

184.637

verrechnet. Der Bilanzverlust wird in Höhe von

TEuro

151.659

ausgewiesen und auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Gesellschaft ist auf den Stichtag bilanziell überschuldet. Die Annahme der Fortführungsfähigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ergibt sich aufgrund eines Finanzplans, der das gesamte Kalenderjahr 2011 und 2012 umfasst. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Ausführungen unter Punkt Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Aufgrund des vermögensverwaltenden Charakters der Gesellschaft sind die im Finanzplan abgebildeten Zahlungsströme überschaubar und vorhersehbar.

Da mit der Vorlage des Finanzplans die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen als überwiegend wahrscheinlich anzusehen ist (§ 19 Abs. 2 Satz 1a. E. InsO), ist eine rechtliche Überschuldung trotz möglicher Vermögensunterdeckung nicht gegeben

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als fünf Jahren.

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer:

Dr. Susanne Frieß, Rechtsanwältin

Von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Zossen, den 21. Februar 2013

gez. Dr. Susanne Frieß

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.02.2013

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