Stop Silent Europe GmbH
Same addressWholesale of plumbing and heating equipment and supplies
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Martin Katzenschwanz since 3/13/2006 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
KVT GmbHKirchzartenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2023 Allgemeine Angaben Firma: KVT GmbH Sitz: Kirchzarten Eintrag in das Amtsgericht Freiburg Handelsregister: 4146 Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter beträgt gemäß § 285 Nr. 7 HGB 9,5 Personen. Eine Trennung nach Gruppen unterbleibt gem. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Durch die erneute Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Im Geschäftsjahr wurde hinsichtlich der Sachanlagen, soweit vorhanden und von der Geschäftsführung gewünscht, von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode übergegangen. In die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden die Fremdkapitalzinsen sowie die Aufwendungen nicht mit einbezogen. Die bisher nach einem pauschalen Verfahren ermittelte Garantierückstellung wurde auch und soweit notwendig nach Maßgabe des Garantieanfalls ermittelt. Hinsichtlich der Bewertung der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden keine Kompensationsmöglichkeiten von Kursgewinnen und -verlusten mehr berücksichtigt. Diese Änderungen der Bewertungsmethoden können per Saldo zu einer wesentlichen Veränderung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. Sowohl das ausgewiesene Gesamtvermögen als auch die dargestellte Ertragslage haben sich dadurch wesentlich verändert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden, soweit von der Geschäftsführung nicht anders bestimmt, linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Anteile an verbundenen Unternehmen bestehen nicht. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen bestehen nicht. Rückdeckungsversicherungen werden außerbilanziell geführt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden nicht abgezinst. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger und außerplanmäßigen Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Entwicklungskosten Von Entwicklungskosten entfallen 83.952,80 € auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Finanzanlagen Soweit Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens bestehen, werden diese über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet, da eine außerplanmäßige Abschreibung unterbleibt. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Eigenkapital Das Stammkapital von € 25.600,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen werden nicht geführt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Reklamationen und Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen und Abschluss- und Prüfungskosten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Unter den Verbindlichkeiten aus sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 11.488,12 ausgewiesen. Der Zinssatz beträgt 6,00% p.a. Ausserdem besteht eine Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern von € 0,00 ohne Verzinsung für laufende Umsatzsteuerverbindlichkeiten aufgrund einer Organschaft. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse, mit deren Eintritt aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nicht gerechnet wird. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften Fremdbürgschaften wurden nicht eingegangen. Derzeit bestehen daher keine Inanspruchnahmen aus Bürgschaften. Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Katzenschwanz Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Bildung von Bewertungseinheiten Die Gesellschaft hat keine Bewertungseinheit gebildet. Ausschüttungssperre Es liegt eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB i. H. v. € 63.498,96 vor. Die Sperre bezieht sich auf selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter in Höhe von € 83.952,80 abzüglich latenter Steuerrückstellungen darauf (30%, € 25.185,84) sowie der passiven latenten Steuerabgrenzungen abweichender Abschreibungen des Anlagevermögens in Höhe von € 4.732,00. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Freiburg, den 12.11.2024 Martin Katzenschwanz Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.11.2024. |
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