creditPass
GmbH
Taufkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
72.315,49 |
43.698,49 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
14.343,00 |
15.063,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.233,00 |
9.896,00 |
| III.
Finanzanlagen |
38.739,49 |
18.739,49 |
| B.
Umlaufvermögen |
705.598,16 |
732.165,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
588.840,99 |
580.343,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
116.757,17 |
151.822,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.537,93 |
1.258,30 |
| D.
Aktive latente Steuern |
66.627,00 |
56.209,00 |
| Summe
Aktiva |
848.078,58 |
833.331,41 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
280.417,42 |
265.084,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
17.760,92 |
17.760,92 |
| III.
Bilanzgewinn |
212.656,50 |
197.323,19 |
| B.
Rückstellungen |
378.732,66 |
392.485,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
188.928,50 |
175.761,64 |
| Summe
Passiva |
848.078,58 |
833.331,41 |
1.1 Anhang
gem. §§ 284 - 288 HGB
1.1.1 Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss dercreditPassGmbHfür das
Geschäftsjahr2022/2023 wurde nach denVorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den relevanten Vorschriften
des GmbH-Gesetzes erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem.
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Erleichterungsvorschriften für die
Aufstellung des Jahresabschlusses gem.
§ 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
Die Bewertung erfolgte nach den allgemeinen
Bestimmungen der
§§ 252 - 256a HGB.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Anschaffungsnebenkosten und
eventuell anfallende Anschaffungskostenminderungen sind
berücksichtigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter
werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten
ausgewiesen.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden alle erkennbaren Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von1%auf die
Nettoforderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert angesetzt.
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerlicher Betrachtungsweise gem.
§ 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
entlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 Abs.
1 Satz 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern
verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30 %. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 310 %.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer
Restlaufzeit von 10 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 Satz 2 HGB).
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden in Höhe des unter vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
voraussichtlichen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und des
Vorjahres.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
1.1.2 Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen
insgesamt EUR 375.885,12.
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
wurden aufgrund einer Zusage im Berichtsjahr gebildet. Die
Rückstellung wird auf der Grundlage der Richttafeln
2018G von Dr. Klaus Heubeck berechnet. Es wird ein
Rechnungszins von 1,8 % zugrunde gelegt. Lohn- und
Gehaltssteigerungen sind nicht zu erwarten.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen dienen, wurden mit diesen
Verpflichtungen verrechnet.
Der zur Ausschüttung gesperrte Betrag im Sinne
des § 253 Abs. 6 HGB beläuft sich auf
EUR 20.590,00.
Haftungsverhältnisse gem.
§ 251 HGB bestehen lt. Versicherung des
Geschäftsführers nicht.
1.1.3 Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr2022/2023 erfolgte die
Geschäftsführung durch die
Geschäftsführer:
-
Herr
Manfred Wolff, Icking
-
Herr
Stefan Salzbrunn, Eriskirch
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Im Jahresdurchschnitt waren 3,75 Mitarbeiter und 1
Geschäftsführer beschäftigt.
Taufkirchen, 8. Dezember 2023
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(Geschäftsführung)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 11.12.2023.
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