BJV-Service-GmbH
Feldkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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6978,24
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3,00
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II. Sachanlagen
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3412,00
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10390,24
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4201,00
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4204,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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85961,00
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83656,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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51213,17
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46262,98
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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102872,72
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240046,89
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104095,23
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234014,21
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Summe Aktiva
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250437,13
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238218,21
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25000,00
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25000,00
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II
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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184740,54
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159529,02
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III.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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11708,08
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221448,62
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25211,52
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209740,54
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B. Rückstellungen
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4100,00
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7633,00
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C. Verbindlichkeiten
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24888,51
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20819,67
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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0,00
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25,00
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Summe Passiva
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250437,13
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2382218,21
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ANHANG
Allgemeine Angaben
Die BJV-Service GmbH, Feldkirchen, eingetragen im HR des
AG München Abteilung B Nr. 128133, weist im
Berichtsjahr die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB aus.
Der Jahresabschluss der BJV-Service GmbH,
Feldkirchen, wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden
Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Von den Erleichterungen bei der Erstellung des
Jahresabschlusses nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3,
274 a Ziffer 1-3 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Erleichterung des § 274 a Ziffer 4 HGB
wurde genutzt.
Die Erleichterungen bei Erstellung des Anhangs nach
§ 288 Abs. 1 HGB wurden genutzt, insbesondere
diejenigen, die sich auf Angaben gem. § 285 NR. 32-34
HGB beziehen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,
die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen
Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8
HGB nicht angegeben.Bei Aufstellung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden angewendet:
Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden
zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Soweit erforderlich, wurden die niedrigeren beizulegenden
Werte angesetzt.
Anschaffungskosten und nachträgliche
Anschaffungskosten wurden berücksichtigt.
In die Herstellungskosten wurden die Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Gemeinkostenanteile für' Material und Fertigung
einschließlich Sonderkosten für Fertigung
einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind in den
Herstellungskosten nicht enthalten.
Die planmäßigen Abschreibungen der
Gegenstände des Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern im
vorhandenen Unternehmen errechnet, wobei die
Abschreibungsquoten der steuerlichen Afa-Tabellen als
Anhaltspunkte dienten.
Sobald bei beweglichen Gegenständen des
Anlagevermögens die degressive Abschreibungsquote
unter die lineare Abschreibungsquote fiel, erfolgte der
Übergang zur linearen Abschreibung unter
Berücksichtigung der Restnutzungsdauer.
Abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, die selbständig genutzt werden
können und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten
vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag EUR
250,00 nicht übersteigen, wurden im Jahre des Zugangs
in voller Höhe abgeschrieben. Die einzelnen
Gegenstände sind aus der Buchführung
ersichtlich.Abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, die selbständig genutzt werden
können und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten
vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag EUR
250,00 aber nicht EUR 800,00 übersteigen, wurden im
Jahre des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die
einzelnen Gegenstände sind aus der Buchführung
ersichtlich. Für abnutzbare bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens, die
selbständig genutzt werden können und deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag von EUR 800,00, aber
nicht EUR 1000,00 übersteigen, wurde ein Sammelposten
gebildet, der im Geschäftsjahr der Bildung und den
folgenden vier Geschäftsjahren ohne Rücksicht auf
den Monat des Zugangs mit jeweils 20 % p. a. abgeschrieben
wurde. Die einzelnen Gegenstände sind aus der
Buchführung ersichtlich.Die Warenvorräte wurden
zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Alle
erkennbaren Risiken zum Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, wurden durch angemessene
Abschreibungen berücksichtigt, um den niedrigeren
beizulegenden Wert anzusetzen.Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.Die liquiden
Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.Die
Rückstellungen wurden in Höhe der Beiträge
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung unter Berücksichtigung künftiger
Preis- und Kostensteigerungen und eventueller Abzinsung
(§ 253 Abs. 2 HGB) alle am Bilanzstichtag erkennbaren
Risiken abdecken. Soweit handelsrechtlich zulässig,
wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften
stehende Berechnungsverfahren angewendet.Die
Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Außer den üblichen
Eigentumsvorbehalten bei Verbindlichkeiten aus
Kaufverträgen bestehen keine Sicherungsrechte,
über die zu berichten ist.Die Bilanzierung erfolgt vor
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzergebnisses.Erläuterungen zur
BilanzAnlagevermögenBezüglich der Zusammensetzung
und Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr wird auf das dem Erstellungsbericht des
Jahresabschlusses als Anlage 4 beigehefteten Anlagegitter
verwiesen. Dort ist der Darstellung der Entwicklung die
direkte Bruttomethode zugrundegelegt. (§ 284 Abs. 3
HGB).Sonstige Angaben
Organe der Gesellschaft
Zur Geschäftsführung im Geschäftsjahr
ist allein berechtigt und verpflichtet:
Herr Thomas Schreder, Kaufmann und Wildbiologe.
Feldkirchen, den 08. April
2019
gez.
Thomas Schreder
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 08. Mai 2019
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