Master Data

Registry
Register court Stendal HRB 14078
Previous
D.T. Treu Beratungs-Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbHAD Industriegroup GmbHAD Industry Group GmbHWBS Control GmbHAD INDUSTRY GROUP GmbH
Registered
3/11/2003
Industry
Management of non-residential real estate on a fee or contract basisManagement activities of other holding companiesActivities of holding companies
Purpose
Treuhand und Verwaltung von Gesellschaften aller Art und Beteiligung an Gesellschaften insbesondere aus dem industriellen Bereich, ebenso die Beratung und Verwaltung sowie die Verwertung von Gütern und Gesellschaften und die Hausund Organisationsverwaltung.

History

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Management

NameRole
Manfred Johannes Utzig
since 1/10/2012
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (2)

NameOwnership
AD INDUSTRIEPARK GmbHSelf-held cycle
88.46%
AD INDUSTRIEPARK GmbHSelf-held cycle
11.54%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Reichspräsidentenstr. 21-25, 45470 Mülheim/Ruhr
€25,500
98.08%

Holdings

Financial Report

AD INDUSTRIEPARK GmbH

Dessau-Roßlau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 4,00 4,00
B. Umlaufvermögen 382.722,32 391.136,29
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.194.015,51 2.189.248,43
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.576.741,83 2.580.388,72

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 343.614,00 347.623,84
C. Verbindlichkeiten 2.233.127,83 2.232.764,88
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.576.741,83 2.580.388,72

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

AD INDUSTRIEPARK GmbH in Insolvenz, Dessau-Roßlau

A. Allgemeine Angaben

1. Die AD INDUSTRIEPARK GmbH in Insolvenz hat ihren Sitz in Dessau-Roßlau. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 14078 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapital­gesellschaft im Sinne von § 267a HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Auf die Anwendung des  § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Anhangs wurde verzichtet.

2. Über das Vermögen der AD INDUSTRIEPARK GmbH in Insolvenz wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Dessau-Roßlau (Geschäftsnummer 2 IN 9/12) am 1. März 2012, 12.00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, bestellt.

3. Auf Grund des Insolvenzverfahrens konnten mit zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die Erstellung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung mit hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses erforderlichen Informationen beschafft bzw. berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

1. Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

2. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.

3. Es wurde vorsichtig bewertet, insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis  zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag realisiert waren.

C. Erläuterungen zur Bilanz
 
1. Die "Sonstigen Ausleihungen" beinhalten ein Darlehen an die AD STEEL FORGE GmbH in Höhe von EUR 204.063,66 (im Vorjahr: EUR 204.063,66), welches auf Grund der Insolvenz der Darlehensschuldnerin bereits 2012 wertberichtigt wurde.


2. Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermö­gensgegenstände sowie des übrigen Umlaufvermögens erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert.

3. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Vermietungs- und sonstigen Dienstleistungen in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren. Auf Grund der Insolvenz der Schuldner erfolgte eine entsprechende Wertberichtigung bereits im Jahr 2012.

4.  Die Rückstellungen wurden mit den Beträgen angesetzt, die notwendig sind, um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abzudecken.

Das aktive Deckungsvermögen wurde mit den zugehörigen Pensionsverpflichtungen saldiert. Der sich daraus ergebene passivische Überhang ist als "Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" ausgewiesen.
 
5. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sie betreffen Insolvenzforderungen i.S.v. § 38 InsO sowie etwaige Forderungen der Massegläubiger i.S.v. § 53 InsO.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus durchgeführten laufenden Aufträgen und verauslagten Betriebsausgaben in den Vorjahren.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 2.731,89 (Vorjahr EUR 2.731,89) enthalten.

7. Auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. März 2012 gelten die vor Verfahrens-eröffnung begründeten Verbindlichkeiten als fällig (§ 41 InsO) und haben somit sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

D. Angaben gem. § 285 Nr. 24 HGB

Auf Grund der fehlenden Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag wurden die Wertansätze und zugehörigen Berechnungsgrundlagen des 31. Dezember 2011 unverändert beibehalten.

Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen wurde zum 31. Dezember 2011 die PUC-Methode mit einem Rechnungszins in Höhe von 5,14% angewendet mit den biometrischen Annahmen der © Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck - Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln.

E. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

 Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

F. Angaben nach § 251 HGB

Im Rahmen eines gemeinschaftlichen Finanzierungskonzeptes der Hypo Alpe Adria Bank AG mit der Stadtsparkasse Dessau besteht gemeinsam mit verbundenen Unternehmen eine Mithaftung für ein Gesamtdarlehensvolumen mit einem Nennbetrag in Höhe von TEUR 13.591,7 per 31. Dezember 2011. Weiterhin bestehen Haftungsverhältnisse für übernommene selbstschuldnerische Bürgschaften für verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.263,3.

G. Angaben nach § 264 Abs. 2 S. 3 HGB

Gemäß § 264 Abs. 2 S. 3 HGB sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen, falls besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermittelt. Der Insolvenzverwalter konnte Informationen über die Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB und über die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nur mitteilen, soweit diese auch bekannt waren. Es konnte jedoch nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden, ob dem Insolvenzverwalter alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt sind. Insbesondere für die Darstellung der Vermögenslage der Gesellschaft ergibt sich ein eingeschränktes Bild, da der gemäß § 251 HGB erforderliche Vermerk der Höhe nach nicht sicher bestimmbar ist.

H. Sonstige Angaben
 
1. Im Geschäftsjahr 2018 waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.

 2. Zum alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Ge­schäftsführer war Herr Manfred Utzig (Kaufmann), Merchweiler bestellt.

3. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 1. März 2012 wurde Herr  Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Magdeburg, zum Insolvenzverwalter bestellt.

Magdeburg, 23. September 2019  

gez. Prof. Dr. Lucas F. Flöther als Inslvenzverwalter

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2019 festgestellt.

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