Moll
Logistics GmbH
Dülmen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
702.868,78 |
718.219,78 |
| I.
Sachanlagen |
702.868,78 |
718.219,78 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.784,63 |
65.181,19 |
| I.
Vorräte |
1.182,00 |
1.358,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
57.409,56 |
59.785,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.193,07 |
4.037,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.292,08 |
10.700,90 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
137.332,04 |
122.093,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
910.277,53 |
916.195,30 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
109.000,00 |
91.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
213.093,43 |
80.378,81 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
33.238,61 |
132.714,62 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
137.332,04 |
122.093,43 |
| B.
Rückstellungen |
11.700,00 |
14.890,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
898.577,53 |
901.305,30 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
288.318,90 |
281.192,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
610.258,63 |
620.112,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
910.277,53 |
916.195,30 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Moll Logistics GmbH wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
erweitert um die Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmo-dernisierungsgesetzes (BiLMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt gem. Art. 67 Abs. 8
S. 1 EGHGB insoweit nicht vor. Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung blieb gegenüber dem Vorjahr
unverändert, für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde weiterhin das Gesamtkostenverfahren gem. § 275
Abs. 2 HGB gewählt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB haben wir
Gebrauch gemacht.
Bei dem Berichtsunternehmen handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 326 HGB i.
V. m. § 267 Abs. 1 HGB.
A. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs-
und Umrechnungs-
methoden
Die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, unter Berücksichtigung
planmäßiger Abschreibungen, bewertet.
Die Abschreibungen wurden entsprechend dem
Wertverzehr anfangs degressiv mit den steuerlich
zulässigen Höchstsätzen, mit Übergang
zur linearen Abschreibung vorgenommen, sofern nicht
aufgrund niedrigerer Nutzungsdauer die sofortige lineare
Abschreibung zu einem höheren Absetzungsbetrag
führte. Im Jahr 2017 wurde die Abschreibung in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Regelungen im
Jahr des Zuganges zeitanteilig vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden im Zugangsjahr entsprechend
§ 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Ein Sammelposten
wurde gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet und
entsprechend abgeschrieben.
Die Vorräte wurden mit ihren Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, ein niedrigerer Marktpreis
wurde jeweils berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen
angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert bewertet.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu ihrem
Rückzahlungsbetrag.
B. Sonstige Angaben
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im branchenüblichen Umfang durch
Eigentumsvorbehalte gesichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind abgesichert über Bürgschaften des
Gesellschafters.
Geschäftsführer der Moll Logistics GmbH ist
der Kaufmann Herr Christian Moll.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gem.
§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Christian Moll
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2018 festgestellt.
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