PDM GmbH Projektdevelopment & ManagementLiquidated

14167 Berlin, DEU

Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 62548
Registered
9/1/2004
Industry
Engineering activities for construction project management of civil engineering constructions and transportation infrastructureEngineering activities for technical building equipmentEngineering activities for other technical facilities projects
Purpose
Die Planung, Entwicklung und Vertrieb schlüsselfertiger Anlagen sowie die Erbringung sämtlicher damit zusammenhängenden Ingenieurleistungen.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Henry Kruckow
since 1/20/2022
Liquidator

Balance Sheet Accounts

Financial Report

PDM GmbH Projektdevelopment & Management

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen   240.843,73   206.708,07
III. Finanzanlagen   445.190,09   406.414,30
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   3.000,00   0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   31.351,47   41.220,38
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   207.432,23   131.478,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten   1.814,50   2.300,08
Summe Aktiva   929.632,02   788.121,27

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.564,59   25.564,59
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   18.703,56   27.014,92
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   16.592,95   -8.311,36
B. Rückstellungen   51.4465,0   42.6836,0
C. Verbindlichkeiten   354.305,92   317.017,12
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   929.632,02   788.121,27

Anhang

1. Vorbemerkung

Posten in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

2. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden gemäß § 253 Abs. 3 HGB i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Sofern eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, kommt der niedrigere Teilwert zum Ansatz.

Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der steuerrechtlich zulässigen Zeiträume linear gemäß § 7 Abs. 1 EStG vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 3 EStG erfolgt, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt.

Abnutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens gemäß § 6 Abs. 2 EStG, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 150,00 € für das einzelne Wirtschaftsgut nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,01 € und 1.000,01 € werden in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben.

3. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden grundsätzlich gemäß §§ 253 Abs. 3,256 HGB i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wird auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben.

Grundlage für die Bilanzierung des Vorratsvermögens ist eine körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag gemäß §§ 240 ff. HGB.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet. Zweifelhafte, einbringungsgefährdete Forderungen werden einzelwertberichtigt und der Forderungsbestand aktivisch gemindert.

4. Rückstellungen

Rückstellungen werden gemäß § 249 Abs. 1 HGB für alle am Bilanzstichtag erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten in der Weise gebildet, dass die Bewertung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erfolgt.

5. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit dem Rückzahlungsbetrag und Rentenverpflichtungen mit dem Barwert passiviert.

 

Berlin, den, den 26. Oktober 2015

gez. Henry Kruckow

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.10.2015

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