VEVO
Germany GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.07.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.7.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
57.650,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
57.647,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
915.074,73 |
4.886.447,18 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.676,01 |
2.397.032,18 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
887.398,72 |
2.489.415,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
15.277,85 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
5.444.888,78 |
4.537.414,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
6.359.963,51 |
9.496.789,92 |
Passiva
|
|
31.7.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
2.325.000,00 |
2.325.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.400.000,00 |
1.400.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
8.262.414,89 |
7.285.001,31 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
907.473,89 |
977.413,58 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
5.444.888,78 |
4.537.414,89 |
| B.
Rückstellungen |
50.569,84 |
447.361,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.309.393,67 |
9.041.932,44 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
7.496,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
6.359.963,51 |
9.496.789,92 |
Anhang
für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Juli 2018
VEVO Germany GmbH i.L., Berlin,
A. Allgemeine Angaben
Durch Gesellschafterbeschluss vom 11. Juli 2018
wurde die VEVO Germany GmbH, Berlin mit Wirkung zum Ablauf
des 31. Juli 2018 aufgelöst.
Die nunmehr unter VEVO Germany GmbH i.L. firmierende
Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen
in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (HRB
Reg.Nr. 151321 B).
Die VEVO Germany GmbH i.L., Berlin ist zum
Bilanzstichtag 31. Juli 2018 eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter
Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.2 HGB
aufgestellt.
Die noch vorhandenen Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens, insbesondere Betriebs- und
Geschäftsausstattung wurden bereits vor dem
Liquidationsbeschluss in Gänze veräußert
bzw. verschrottet.
B. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bewertet und werden planmäßig
linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden
Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren
Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Die Abschreibungsdauer entspricht der
branchenüblichen Nutzungsdauer.
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Wirtschaftsgüter wird
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des
§ 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren
beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 150 nicht übersteigen. Für
geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin
enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als € 150 und
bis zu € 1.000 betragen, wird ein jährlicher
Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG
gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über
fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein
Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus,
wird der Sammelposten nicht vermindert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in
Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
Geschäftsvorfälle in
fremder Währung werden grundsätzlich mit
dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung
erfasst.
Langfristige Fremdwährungsforderungen werden
zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum
niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des
Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt
(Imparitätsprinzip).
Kurzfristige Fremdwährungsforderungen
(Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide
Mittel oder andere kurzfristige
Vermögensgegenstände in Fremdwährungen
werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten
werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der
Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert,
unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am
Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip).
Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten
(Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
C. Angaben zu Posten der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Gezeichnetes Kapital
Das im Handelsregister eingetragene und voll
eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt
€ 2.325.000.
Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen
sowie Rechts- und Beratungskosten.
Verbindlichkeiten
Von den ausgewiesenen Gesamtverbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen
T€ 6.103 (Vorjahr: T€ 8.694)
Verbindlichkeiten aus Verrechnungsverkehr.
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von
T€ 206 (Vorjahr: T€ 254) eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 6.103
(Vorjahr: T€ 8.694) haben eine Restlaufzeit von
über einem Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
T€ 87 (Vorjahr: T€ 193) sowie für
soziale Sicherheit in Höhe von T€ 4
(Vorjahr: T€ 1).
D. Sonstige Angaben
Gesellschafter und Konzernverhältnisse
Die VEVO Germany GmbH i.L., Berlin wird in den
Konzernabschluss der VEVO (UK) Ltd. mit Sitz in London
(UK), die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis
von Unternehmen aufstellt, einbezogen.
Arbeitnehmer
Im Rumpfgeschäftsjahr 2018 waren
durchschnittlich 10 Arbeitnehmer beschäftigt.
Liquidatoren
Als Liquidatoren wurden bestellt:
| • |
Herr Alan Price, Westfield, New
Jersey/USA
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| • |
Herr Oliver Poche, Berlin
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VEVO Germany GmbH i.L.
Berlin, den 7. Januar 2019
Alan Price
(Liquidator)
Oliver Poche
(Liquidator)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2019 festgestellt.
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