fair
solution GmbH & Co.KG
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.925,00 |
34.164,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.350,00 |
2.673,00 |
| II.
Sachanlagen |
26.575,00 |
31.491,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.798,20 |
36.742,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.843,31 |
28.462,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.954,89 |
8.280,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.810,90 |
1.739,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
78.534,10 |
72.646,45 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.000,00 |
5.000,00 |
| I.
Kapitalanteile |
5.000,00 |
5.000,00 |
| 1.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
5.000,00 |
5.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
5.788,64 |
6.180,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
67.745,46 |
61.465,65 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
67.745,46 |
61.465,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
78.534,10 |
72.646,45 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Personenhandelsgesellschaft.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der fair solution GmbH & Co.
KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
der §§ 242 bis 256 sowie der §§ 264 bis
288 des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Die Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und
der Bewertung im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 sind
gegenüber denen des Vorjahres unverändert.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet. Die
Herstellungskosten beinhalten die nach den steuerlichen
Vorschriften aktivierungspflichtigen Beträge. Zinsen
für Fremdkapital wurden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,-- Euro wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen wurden im Geschäftsjahr nicht
vorgenommen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Soweit uns bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bereits
Risiken bekannt waren, haben wir diese durch ausreichende
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt; im
übrigen zur Abgeltung weiterer Risiken eine
angemessene Pauschalwertberichtigung gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahres bestehen nicht.
Für die Verbindlichkeiten bestehen im
branchenüblichen Umfang bzw. kraft Gesetz entstandene
Sicherheiten. Durch Grundpfandrechte gesicherte
Verbindlichkeiten bestehen nicht.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Weitere aus der Bilanz nicht ersichtliche
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die
fair solution GmbH mit Sitz in Hannover (HRB 202182
Amtsgericht Hannover). Das Stammkapital der Gesellschaft
beträgt 25.000,00 Euro. Sie ist gemäß
§ 10 des Gesellschaftsvertrages zur
Geschäftsführung und Vertretung allein berechtigt
und verpflichtet.
Zum Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Dipl. Ing. Tobias Reinelt, Hannover
Zahlungen an frühere Mitglieder der
Geschäftsführung bzw. deren Hinterbliebenen waren
nicht zu leisten.
Hannover, den 05. Juli 2011
Tobias
Reinelt
- Geschäftsführer -
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 53.102,01 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 53.650,26 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2011 festgestellt.
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