Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 18187
Registered
9/16/1991
Industry
Computer consultancy activitiesOther information technology and computer service activitiesRetail sale of computers, peripheral units and software
Purpose
Beratung von Unternehmen bei der Planung und Realisierung von EDV-Vorhaben, Erbringung von Software-Dienstleistungen, Vertrieb von Software, Hardware und EDV-Zubehör, Vertrieb und Erbringung von Internet-Dienstleistungen.

History

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Management

NameRole
Michael Herrmann
since 10/18/2005
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Michael Herrmann
Albsraße 97, 70597 Stuttgart
€26,000
100.00%

Holdings
Beta

NameOwnership
No data available

Financial Report

MYTRIX GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 22.784,00 99.924,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 899,50 894,50
II. Sachanlagen 21.884,50 29.029,50
III. Finanzanlagen 0,00 70.000,00
B. Umlaufvermögen 797.945,75 591.315,40
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 282.794,95 273.152,84
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 171.323,30 0,00
II. Wertpapiere 185.760,10 287.958,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 329.390,70 30.204,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.124,69 2.980,84
Bilanzsumme, Summe Aktiva 821.854,44 694.220,24

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 196.568,94 162.838,97
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzgewinn 170.568,94 136.838,97
davon Gewinnvortrag 136.838,97 521.310,95
B. Rückstellungen 501.083,63 477.133,61
C. Verbindlichkeiten 124.201,87 54.247,66
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 124.201,87 54.247,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 821.854,44 694.220,24

Anhangzum 31. Dezember 2017

der Mytrix GmbH, Obere Weinsteige 66, 70597 Stuttgart

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Anlagevermögen

II. Umlaufvermögen

III. Rückstellungen

IV. Verbindlichkeiten

C. Angaben zu Bilanzposten

Angaben zur Aktivseite

A. Anlagevermögen

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

II. Wertpapiere

III. Aktive Rechnungsabgrenzung

Angaben zur Passivseite

A. Eigenkapital

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

II. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, so weit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuer-

rechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlußstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Bewertungsmethoden des Vorjahres sind grundsätzlich beibehalten worden.

Von den Wahlrechten für kleine Gesellschaften zur Fortführung der Bilanzansätze im Rahmen der sog. BilMoG-Umstellung wurde Gebrauch gemacht. Latente Steuern sind nicht vorhanden. Insoweit erfolgte keine Passivierung als Rückstellung gem. IDW.

I. Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, sofern sie der Abnutzung unterlagen, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wird von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Entsprechend der steuerlichen Vorschriften wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

Vermögensgegenstände im Einzelwert unter Euro 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

Die Finanzanlagen (LV-Rückdeckungsansprüche) wurden zu Teilwerten angesetzt und bewertet.

II. Umlaufvermögen

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Forderungen und Wertpapiere werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Soweit erforderlich, wird der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes erfolgte nicht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit länger als 1 Jahr bestanden nicht.

III. Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen werden für vertragliche Versorgungsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6% bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

IV. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zu höheren Tageswert angesetzt. Auf den Ausweis eines Verbindlichkeiten-Spiegels wird verzichtet.

C. Angaben zu Bilanzposten

Angaben zur Aktivseite

A. Anlagevermögen

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte und Abschreibungen sind aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1) Forderungen aus Lieferung und Leistungen: Eine Einzelwertberichtigung erfolgte nicht.

II. Wertpapiere

Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden mit Euro 185.760,10 in Höhe der Anschaffungskosten zum 31.12.2017 bewertet.

III. Aktive Rechnungsabgrenzung

Der Posten enthält die anteilige Kfz-Steuer und -Versicherung für 2018 sowie Versicherungsbeiträge anteilig für 2018.

Angaben zur Passivseite

A. Eigenkapital/Ergebnisverwendung

Für das Jahr 2017 erfolgte eine Vorab-Gewinnausschüttung in Höhe von insgesamt EUR 70.000,-. Die Geschäftsführung schlägt vor, das verbleibende Ergebnis für das Geschäftsjahr 2017 auf neue Rechnung vorzutragen.

B. Rückstellungen

Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Pensionsrückstellung um EUR 69.454,04.

Diese setzt sich zusammen aus:

Erhöhung Rückdeckungsversicherung EUR - 21.649,49
Zuführung Pensionsrückstellung 1/15 BilMog EUR 7.593,53
Zuführung Pensionsrückstellung lt. Gutachten EUR 83.510,00
Gesamt-Zuführung EUR 69.454,04

Im Jahr 2017 wurde gem. BilMog eine Zuführung mit 1/15 vorgenommen.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten für die Aufbewahrung und Datensicherung.

Für passive Latente Steuern wurde vom Wahlrecht gem. § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch gemacht.

C. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 oder mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Michael Hermann bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung besteht aus folgenden Personen:

- Herr Michael Herrmann

Es bestehen keine Bürgschaften oder ähnliche Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Stuttgart, 03.05.2019

Michael Herrmann, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2019 festgestellt.

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