SACORA-Computersysteme GmbHLiquidated
72074 Tübingen, DEUMaster Data
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Financial Report
Official financial statements and annual reports
SACORA-Computersysteme GmbHTübingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben 1. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden bei der Bilanzierung und Bewertung der Positionen beachtet. Die Vorjahresangaben wurden nicht an die Vorschriften des BilMoG angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen der §§ 242 - 251 HGB, unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften der §§ 264ff HGB, aufgestellt. Die Bewertungsgrundsätze der §§ 252 - 256 HGB sind beachtet. Bei der Umstellung auf das BilMoG wurden die Vorschriften von Art. 66 und 67 EGHGB beachtet. Für den Jahresabschluss der Gesellschaft waren aufgrund des BilMoG keine Anpassungen zum 01. Januar 2010 erforderlich. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet: a) Anlagevermögen Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen auf bewegliches Anlagevermögen werden entsprechend den steuerlichen AfA-Tabellen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen, wobei lediglich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung kommt. Die steuerliche Bewertungsvorschrift des § 6 Abs. 2a EStG zur Bildung eines Sammelpostens für abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von über € 150,00, jedoch nicht mehr als € 1.000,00 wurde angewendet, soweit der Anschaffungsvorgang bis zum 31.12.2009 erfolgte. Der in den Vorjahren gebildete Sammelposten wurde entsprechend bisheriger Übung weiter aufgelöst. Für nach dem 31.12.2009 erfolgte Anschaffungen hingegen wurde das Wahlrecht zwischen den Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG und § 6 Abs. 2a EStG für alle Zugänge des Geschäftsjahres zugunsten § 6 Abs. 2 EStG ausgeübt, wonach Zugänge mit einem Anschaffungswert von höchstens € 410,00 in voller Höhe abgeschrieben werden können. Es erfolgten weder Sonderabschreibungen noch außerplanmäßige Abschreibungen. b) Vorräte Unfertige Leistungen und Erzeugnisse wurden zu den handels- als auch steuerrechtlich aktivierungspflichtigen Herstellungskosten unter Einbezug angemessener Verwaltungskosten bewertet. Fremdkapitalzinsen kamen im Rahmen der Bewertung nicht zum Ansatz. Die Warenbestände sind zu Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet. c) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren im Geschäftsjahr 2010 nicht erforderlich, etwaige in den Vorjahren vorgenommene Einzelwertberichtigungen wurden beibehalten. d) Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind nicht vorhanden. e) Passivposten (Rückstellungen und Verbindlichkeiten) Die Rückstellungen sind nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt, wobei allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen wurde. Eine Abzinsung von Rückstellungen nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB erfolgte nicht, da sämtliche Positionen eine voraussichtliche Restlaufzeit von unter einem Jahr besitzen. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Gesellschaft rechnet bei der Erfüllung der Passivposten nicht mit künftigen Preis- und Kostensteigerungen, so dass die Bewertung mit den Preis- und Kostenverhältnissen des Bilanzstichtages erfolgte. II. Einzelangaben zu den Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Zusammensetzung und Restlaufzeit:
2. Verbindlichkeitenspiegel Zusammensetzung und Restlaufzeit:
III. Zusätzliche Angaben 1. Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis in Höhe von ./. € 67.688,12 (Verlustvorvortrag ./. € 67.954,71 zuzüglich Jahresüberschuss € 266,59) auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2010 Herr Sven Raiser, Tübingen
Tübingen, den 07.12.2011 SACORA-Computersysteme GmbH Sven Raiser Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 36.993,00 EUR. 1.1.2009 - 31.12.2009 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 19.139,00 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2011 festgestellt. |
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